SAN FRANCISCO / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem aufsehenerregenden Fall von Urheberrechtsverletzungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz hat Mark Zuckerberg, CEO von Meta, eine interessante Verteidigungsstrategie gewählt. Er zieht Parallelen zu YouTubes Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material, um die Nutzung eines umstrittenen Datensatzes durch sein Unternehmen zu rechtfertigen.
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Der Fall Kadrey gegen Meta, der derzeit vor einem US-Gericht verhandelt wird, ist einer von vielen, in denen KI-Unternehmen gegen Autoren und andere Inhaber geistigen Eigentums antreten. Die zentrale Frage ist, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material als „Fair Use“ gilt. Während die KI-Unternehmen dies bejahen, sind viele Urheberrechtsinhaber anderer Meinung.
In einer kürzlich veröffentlichten Aussage zieht Zuckerberg einen Vergleich zu YouTube, das ebenfalls mit urheberrechtlich geschütztem Material konfrontiert ist. Er argumentiert, dass YouTube zwar zeitweise piratisierte Inhalte hostet, jedoch bestrebt ist, diese zu entfernen. Dies soll zeigen, dass auch Meta verantwortungsvoll mit urheberrechtlich geschütztem Material umgeht.
Die Diskussion dreht sich um die Nutzung des LibGen-Datensatzes, einer Sammlung von E-Books, die urheberrechtlich geschütztes Material enthält. Meta nutzte diesen Datensatz, um seine KI-Modelle der Llama-Reihe zu trainieren, die in Konkurrenz zu Modellen von Unternehmen wie OpenAI stehen. LibGen wurde bereits mehrfach wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt und zur Schließung aufgefordert.
In den Gerichtsunterlagen wird behauptet, dass Zuckerberg die Nutzung von LibGen genehmigt hat, obwohl es innerhalb des Unternehmens Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Implikationen gab. Mitarbeiter von Meta sollen LibGen als „Datensatz, von dem wir wissen, dass er piratisiert ist“ bezeichnet haben, was die Verhandlungsposition des Unternehmens mit Regulierungsbehörden gefährden könnte.
Zuckerberg behauptete während seiner Aussage, er habe von LibGen „nicht wirklich gehört“. Dennoch erklärte er, dass ein generelles Verbot der Nutzung solcher Datensätze nicht sinnvoll sei, da dies die Entwicklung von KI-Modellen erheblich einschränken könnte.
Die Kläger, darunter bekannte Autoren wie Sarah Silverman und Ta-Nehisi Coates, werfen Meta vor, LibGen genutzt zu haben, um die neuesten Llama-Modelle zu trainieren. Zudem soll Meta auch auf andere Quellen wie Z-Library zurückgegriffen haben, um urheberrechtlich geschützte E-Books herunterzuladen.
Z-Library war ebenfalls Gegenstand zahlreicher rechtlicher Schritte, darunter Domain-Beschlagnahmungen und Anklagen wegen Urheberrechtsverletzungen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Nutzung solcher Datensätze werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich KI-Unternehmen bei der Entwicklung neuer Technologien gegenübersehen.
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Finanzberatung dar und sind nicht als solche gedacht. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen nur zu Informationszwecken. Wenn Sie Finanzberatung für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Finanzberater einholen.
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