BENGALURU / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die von Elon Musk geführte Social-Media-Plattform X hat rechtliche Schritte gegen die indische Regierung eingeleitet. Der Vorwurf: Die IT-Behörde des Landes soll ihre Befugnisse zur Entfernung von Online-Inhalten unrechtmäßig ausgeweitet haben.
Die Social-Media-Plattform X, die im Besitz von Elon Musk ist, hat eine Klage gegen die indische Regierung eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass das IT-Ministerium des Landes seine Befugnisse zur Entfernung von Online-Inhalten unrechtmäßig ausgeweitet hat. Diese rechtlichen Schritte sind ein weiterer Schritt in der Auseinandersetzung zwischen X und der indischen Regierung über die Zensur von Inhalten.
Bereits in der Vergangenheit hatte X Schwierigkeiten mit Regierungsanordnungen zur Entfernung oder Blockierung von Inhalten, insbesondere während der Bauernproteste im letzten Jahr. Obwohl das Unternehmen diesen Anordnungen nachkam, um erhebliche Strafen zu vermeiden, reichte es dennoch eine rechtliche Anfechtung ein. Nun verstärkt X seinen Widerstand gegen staatliche Zensurbemühungen durch eine neue Klage.
In einer Gerichtsakte, die X Anfang dieses Monats eingereicht hat, wird der indischen Regierung vorgeworfen, einen unrechtmäßigen Mechanismus geschaffen zu haben, durch den unzählige Beamte Anordnungen zur Entfernung oder Blockierung von Inhalten über eine Website erlassen können, die Social-Media-Unternehmen regelmäßig überprüfen sollen.
Die Klage von X behauptet, dass dieser Mechanismus die indischen rechtlichen Schutzmaßnahmen für die Entfernung von Inhalten nicht erfüllt, die solche Anordnungen nur in Fällen wie der Gefährdung der Souveränität oder der öffentlichen Ordnung und unter strenger Aufsicht hochrangiger Beamter zulassen.
X argumentiert, dass die Website einen unzulässigen parallelen Mechanismus schafft, der zu einer unkontrollierten Zensur von Informationen in Indien führt. Das Unternehmen hofft, durch rechtliche Schritte die Anordnung aufheben zu können.
Eine kurze Anhörung zu dem Fall fand bereits Anfang dieses Monats statt, aber es wurde noch keine Entscheidung getroffen. Eine weitere Anhörung wird nächste Woche am Obersten Gerichtshof des südlichen Bundesstaates Karnataka erwartet.
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