MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die juristische Aufarbeitung des Wirecard-Skandals hat einen bedeutenden Rückschlag für die betroffenen Anleger erlitten. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY keine Schadenersatzansprüche im Rahmen des Musterverfahrens durchsetzbar sind.



Der Wirecard-Skandal, einer der größten Finanzskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte, hat erneut die Schlagzeilen erreicht. Fast 30.000 Anleger, die durch den Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters im Jahr 2020 erhebliche Verluste erlitten haben, hofften auf Schadenersatz. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun entschieden, dass gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen von Wirecard bis zu dessen Kollaps geprüft hatte, keine Ansprüche durchsetzbar sind.

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Argumentation, dass EY die falschen Bilanzen nicht selbst veröffentlicht hat. Vielmehr sei dies durch die Führungsebene von Wirecard geschehen. Daher seien Schadenersatzansprüche gegen EY im Musterverfahren nicht statthaft, erklärte Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt. Diese Entscheidung dämpft die Hoffnungen der Anleger erheblich, die auf eine finanzielle Entschädigung gehofft hatten.

Der Musterklägeranwalt Peter Mattil kritisierte das Urteil scharf und kündigte an, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Er bezeichnete die Entscheidung als „hundertprozentig falsch“. Parallel dazu läuft der Strafprozess gegen den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte, die sich seit Dezember 2022 verantworten müssen.

Die Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Daniela Bergdolt, betonte, dass notfalls auch in anderen Prozessen Ansprüche gegen EY geltend gemacht würden. Ein Sprecher von EY erklärte, dass das Unternehmen die Schadensersatzklagen weiterhin als unbegründet ansieht und die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis nimmt.

Im Hintergrund stehen Forderungen von Aktionären in Höhe von bis zu 8,5 Milliarden Euro. Die Aufarbeitung des Skandals ist eines der umfangreichsten Verfahren in der deutschen Geschichte. Richterin Schmidt wies darauf hin, dass noch umfangreiche Nacharbeiten nötig seien, da viele Kernfragen unpräzise formuliert und daher unzulässig seien.

Der Zusammenbruch von Wirecard im Juni 2020, als bekannt wurde, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten in Asien fehlten, hat weitreichende Folgen für die Finanzwelt. Die juristische Aufarbeitung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, während Ex-Wirecard-Chef Braun weiterhin in Untersuchungshaft sitzt.

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Wirecard-Skandal: Keine Schadenersatzansprüche gegen EY durchsetzbar
Wirecard-Skandal: Keine Schadenersatzansprüche gegen EY durchsetzbar (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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