MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die jüngste Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) im Kapitalanleger-Musterverfahren um Wirecard sorgt für Ernüchterung bei den betroffenen Aktionären. Die Frage, ob die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY für die erlittenen Kursverluste haftbar gemacht werden kann, bleibt weiterhin unbeantwortet.



Die Entscheidung des BayObLG, die am Freitag bekannt gegeben wurde, stellt eine bedeutende Wegmarke im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Wirecard dar. Rund 19.000 Anleger, die durch die Insolvenz des Unternehmens erhebliche Verluste erlitten haben, hatten gehofft, Schadensersatzansprüche gegen EY geltend machen zu können. Doch das Gericht entschied, dass die Bestätigungsvermerke von EY keine Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG darstellen und somit nicht zur Haftung herangezogen werden können.

Der Fall Wirecard, der als einer der größten Finanzskandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte gilt, zieht weiterhin weite Kreise. Die Anleger werfen EY vor, bei der Prüfung der Wirecard-Bilanzen gegen Prüfpflichten verstoßen und damit zu fehlerhaften Kapitalmarktinformationen beigetragen zu haben. EY hingegen weist diese Vorwürfe zurück und sieht die Schadensersatzklagen als unbegründet an.

Im März 2023 wurde Kurt Ebert als Musterkläger bestimmt, der nach eigenen Angaben mehr als eine halbe Million Euro durch sein Investment in Wirecard verloren hat. Vertreten wird er von der Münchener Kanzlei Mattil und Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt. Die Hoffnungen der geschädigten Anleger ruhen vor allem auf der Möglichkeit, EY zur Verantwortung zu ziehen, doch die jüngste Entscheidung des BayObLG stellt diese Hoffnung in Frage.

Das Gericht entschied zudem, dass EY vorerst nicht aus dem Musterverfahren ausscheidet, obwohl mehrere Feststellungsziele aus dem Vorlagebeschluss des Landgerichts München I als unzulässig zurückgewiesen wurden. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu früheren Urteilen des OLG München und OLG Stuttgart, die den Anwendungsbereich des KapMuG bejaht hatten.

Die Kanzlei TILP, die den Vorlagebeschluss erwirkt hatte, sieht dennoch gute Ansatzpunkte für eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Klägervertreter Peter Mattil hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Die endgültige Klärung der Haftungsfrage könnte somit noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Während das KapMuG-Verfahren weiterläuft, sind noch über 8.500 Klagen von Wirecard-Anlegern beim Landgericht München I anhängig. Diese werden erst nach Abschluss des Musterverfahrens entschieden. Ob und in welchem Umfang die Anleger letztlich Schadensersatz erhalten, bleibt abzuwarten.

Die Entscheidung des BayObLG zeigt, wie komplex und langwierig der juristische Aufarbeitungsprozess in solchen Fällen sein kann. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies, dass sie weiterhin auf eine endgültige Klärung ihrer Ansprüche warten müssen. Die Frage der Haftung von EY bleibt vorerst ungeklärt, was die Unsicherheit für die geschädigten Investoren verlängert.

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Wirecard-Anleger enttäuscht: EY haftet nicht für Kursverluste
Wirecard-Anleger enttäuscht: EY haftet nicht für Kursverluste (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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