MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Digitalisierung hat das Steuerwesen in Deutschland grundlegend verändert. Mit dem Beginn des Jahres 2025 stehen Bürgerinnen und Bürger erneut vor der Aufgabe, ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 einzureichen. Doch was viele nicht wissen: Das Finanzamt hat mittlerweile Zugriff auf eine Vielzahl von Datenquellen, die weit über das hinausgehen, was man sich früher vorstellen konnte.
Die fortschreitende Digitalisierung hat es dem Finanzamt ermöglicht, auf eine Vielzahl von Daten zuzugreifen, die weit über die traditionellen Steuerinformationen hinausgehen. Während früher vor allem große Steuerhinterziehungen im Fokus standen, können heute auch kleinere Unstimmigkeiten schnell zu einer genaueren Prüfung führen. Dies liegt nicht zuletzt an der verbesserten Hard- und Software, die es dem Finanzamt erlaubt, auch kleinste Abweichungen in den Steuererklärungen zu erkennen.
Zu den Daten, die dem Finanzamt zur Verfügung stehen, gehören nicht nur Informationen über das aktuelle Gehalt, sondern auch Kapitalerträge und Einzahlungen in die Riester-Rente. Darüber hinaus werden regelmäßig Daten von Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Elterngeldstellen übermittelt. Diese automatisierten Datenübermittlungen ermöglichen es, einen Großteil der Steuererklärungen automatisch zu prüfen und Steuerbescheide effizient zu erstellen.
Der Datenaustausch erfolgt sowohl automatisch als auch auf Anfrage des Finanzamts. So übermitteln beispielsweise Rundfunkanstalten, Baubehörden und Lebensversicherer ihre Daten automatisch an das Finanzamt. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt auch spezifische Daten anfordern, wie etwa die Anzahl aller inländischen Bankkonten.
Seit 2007 erhält jeder Bürger in Deutschland eine Steueridentifikationsnummer, die ein Leben lang gültig bleibt. Diese Nummer ermöglicht es dem Staat, alle Einkünfte eindeutig zuzuordnen. Daher ist es erforderlich, diese Steuer-ID bei vielen Institutionen, wie Banken, anzugeben. Dies erleichtert nicht nur die Zuordnung von Einkünften, sondern auch die Vermeidung von Steuerhinterziehung.
Obwohl jeder Bürger das Recht hat, Auskunft über die an das Finanzamt übermittelten personenbezogenen Daten zu erhalten, steht das Bestreben des Staates, Steuerhinterziehung zu verhindern, rechtlich über dem Datenschutz des Einzelnen. Dies führt zu einer komplexen Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Notwendigkeit, Steuereinnahmen zu sichern.
Die Digitalisierung des Steuerwesens bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Einerseits ermöglicht sie eine effizientere Bearbeitung von Steuererklärungen und eine schnellere Erstellung von Steuerbescheiden. Andererseits wirft sie Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf, die in den kommenden Jahren weiter diskutiert werden müssen.
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