MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der März bringt eine Reihe von gesetzlichen Änderungen mit sich, die verschiedene Bereiche des täglichen Lebens betreffen. Von der Anpassung der Krankenversicherungsbeiträge für Rentner bis hin zu neuen Regelungen für Leiharbeiter und Kleinkrafträder, die Neuerungen haben weitreichende Auswirkungen.
Ab März müssen sich Rentner in Deutschland auf höhere Beiträge zur Krankenversicherung einstellen. Während die meisten gesetzlich Versicherten bereits zum Jahreswechsel mit einem Anstieg der Beiträge konfrontiert wurden, erfolgt die Umsetzung bei der Deutschen Rentenversicherung mit Verzögerung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent, ergänzt durch einen individuellen Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt auf 2,5 Prozent gestiegen ist. Diese Erhöhung stellt für viele Rentner eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, die erst im Juli durch eine erwartete Rentenerhöhung teilweise ausgeglichen werden könnte.
Auch für Besitzer von Mopeds, Mofas und E-Scootern gibt es Neuerungen: Ab dem 1. März sind nur noch grüne Versicherungskennzeichen gültig. Wer weiterhin mit einem alten blauen Schild unterwegs ist, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Diese Regelung betrifft alle Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie bestimmte Quads, Trikes und motorisierte Krankenfahrstühle. Die neuen Kennzeichen sind direkt bei den Versicherungen erhältlich und müssen jährlich erneuert werden.
Leiharbeiter profitieren ebenfalls von einer Änderung: Der Mindestlohn für diese Gruppe steigt zum 1. März 2025 von 14 auf 14,53 Euro pro Stunde. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und soll die oft am unteren Ende der Lohnskala angesiedelten Beschäftigten besser absichern. Der neue Mindestlohn liegt weiterhin über dem gesetzlichen Mindestlohn, der ab Januar 2025 auf 12,82 Euro gestiegen ist.
Für Personen, die freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2024 nachzahlen möchten, endet die Frist am 31. März. Diese Möglichkeit steht insbesondere denen offen, die nicht pflichtversichert sind und ihre Rentenansprüche erhöhen oder Wartezeiten erfüllen wollen. Der Mindestbeitrag liegt bei 103,42 Euro pro Monat, während der Höchstbetrag 1.497,30 Euro beträgt. Je nach Höhe der Einzahlungen kann die spätere Monatsrente um bis zu 75,22 Euro erhöht werden.
Ende März beginnt zudem die Sommerzeit. In der Nacht vom 29. auf den 30. März 2025 werden die Uhren in Deutschland von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Diese Umstellung soll die Tageslichtnutzung optimieren, steht jedoch seit Jahren in der Kritik. Eine Abschaffung der Zeitumstellung ist derzeit nicht in Sicht.
Auf EU-Ebene werden neue Regelungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten vorbereitet. Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung sollen Hersteller verpflichtet werden, digitale Produktpässe einzuführen, um Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit transparent darzustellen. Diese Vorschriften sollen die Lebensdauer von Produkten verlängern und könnten teilweise bereits Ende des Jahres in Kraft treten.
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