BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die staatlich geförderte Asylverfahrensberatung hat in den letzten Jahren eine bedeutende Rolle bei der Unterstützung von Asylsuchenden in Deutschland gespielt. Trotz eines Rückgangs der Asylanträge im Jahr 2024 stieg die Nachfrage nach dieser Beratung erheblich an.

Die staatlich geförderte kostenlose Asylverfahrensberatung wurde in den ersten zwei Jahren von rund 108.000 Asylsuchenden in Anspruch genommen. Im Jahr 2023 nutzten etwa 33.000 Asylsuchende diese unabhängige Beratung, die von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen angeboten wird. Diese Beratung erklärt den Ablauf der Antragstellung und Anhörung und klärt rechtliche Fragen. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Beratungen auf etwa 75.000, obwohl weniger Asylanträge gestellt wurden als im Vorjahr.

Ein bemerkenswerter Aspekt ist, dass an einigen Standorten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) keine staatlich geförderte Beratung angeboten wurde. In Deggendorf konnte trotz intensiver Suche kein geeigneter Träger gefunden werden, der die Aufgabe übernehmen wollte. In Düsseldorf und Mönchengladbach wurde die Beratung durch vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Projekte sichergestellt.

Die Ampel-Koalition beschloss Ende 2022 die staatliche Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Gleichzeitig wurde die Regelüberprüfung durch das Bamf abgeschafft, die bisher automatisch nach einer bestimmten Frist durchgeführt wurde. Diese Überprüfung erfolgt nun nur noch anlassbezogen, um das Bamf zu entlasten.

Im Jahr 2024 stellten insgesamt 229.751 Menschen erstmals einen Asylantrag in Deutschland, was einem Rückgang von 30,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Zahl der Asylfolgeanträge betrug 21.194. Diese Entwicklung könnte zu einer gründlicheren Bearbeitung der Anträge durch das Bamf beigetragen haben, was sich in einer verbesserten Entscheidungspraxis widerspiegelt.

Die deutschen Verwaltungsgerichte haben im Jahr 2024 weniger Klagen gegen Asylbescheide stattgegeben als in den Jahren zuvor. Lediglich 18 Prozent der Schutzsuchenden klagten erfolgreich gegen eine Entscheidung des Bamf, während es im Vorjahr noch 24,4 Prozent waren. Diese Entwicklung deutet auf eine verbesserte Entscheidungspraxis des Bamf hin.

Ein weiterer Aspekt ist die unterschiedliche Schutzquote an verschiedenen Bamf-Standorten. Während die Gesamtschutzquote bei Antragstellern aus Afghanistan in der Mehrheit der örtlichen Bamf-Büros bei über 90 Prozent lag, waren es in Eisenhüttenstadt nur 60,8 Prozent. Diese Unterschiede werfen Fragen auf und werden von der Linken kritisiert.

Die Linken-Politikerin Clara Bünger äußerte Bedenken über die ungleichen Chancen im Asylverfahren und forderte eine einheitliche Praxis. Die Bundesregierung erklärte die Unterschiede mit einem niedrigeren Anteil weiblicher Schutzsuchender aus Afghanistan an diesem Standort, was jedoch nicht alle überzeugt.


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Weniger Asylklagen: Verbesserte Entscheidungspraxis des Bamf
Weniger Asylklagen: Verbesserte Entscheidungspraxis des Bamf (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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