MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In der heutigen Unternehmenswelt sind Abfindungen ein gängiges Mittel, um Führungskräfte zum Verlassen ihrer Positionen zu bewegen. Doch was auf den ersten Blick wie ein großzügiges Angebot erscheint, kann sich langfristig als teurer Fehler erweisen.
In der modernen Geschäftswelt setzen viele Unternehmen auf Abfindungen, um sich von Führungskräften zu trennen. Diese Praxis mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, insbesondere wenn hohe Summen im Spiel sind. Doch die Realität zeigt, dass solche Angebote oft mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen, insbesondere für ältere Arbeitnehmer. Ein prominentes Beispiel ist ein Manager eines großen deutschen Versicherungskonzerns, dem eine Abfindung von 700.000 Euro angeboten wurde, um seinen Ruhestand zu versüßen. Doch nach Abzug von Steuern und Berücksichtigung von Rentenverlusten bleibt oft weniger übrig, als erhofft.
Der Berliner Arbeitsrechtsanwalt Christoph Abeln warnt davor, solche Angebote vorschnell zu akzeptieren. Viele Abfindungen klingen besser, als sie tatsächlich sind. Wer unüberlegt unterschreibt, riskiert erhebliche Verluste bei der Altersvorsorge und ein böses Erwachen. Unternehmen bevorzugen Abfindungen, da sie einmalige, kalkulierbare Zahlungen darstellen und Verpflichtungen auf einen Schlag beenden. Doch für die Betroffenen bedeutet dies nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch den Verlust langfristiger Vorteile wie Pensionsansprüche und betriebliche Altersvorsorge.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die steuerliche Belastung. Abfindungen erscheinen auf dem Papier hoch, doch das Finanzamt kassiert mit. Eine Beispielrechnung zeigt, dass bei einer Abfindung von 100.000 Euro und einem Jahresgehalt von 50.000 Euro rund 55.000 Euro an Steuern fällig werden. Zwar kann die Steuerlast durch die Fünftelregelung gemindert werden, doch auch diese hat ihre Grenzen. Steuerberater Henry Scheel betont, dass oft 40 bis 50 Prozent der Bruttosumme verloren gehen. Zudem besteht das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn kein nahtloser Übergang in einen neuen Job erfolgt.
Besonders heikel ist die Situation für langjährige Mitarbeiter mit hoher betrieblicher Altersvorsorge. Ein Manager, der mit 55 Jahren ausscheiden soll, könnte bis zur Rente rund 400.000 Euro an betrieblichen Einzahlungen verlieren, einfach weil diese wegfallen, sobald das Beschäftigungsverhältnis endet. In solchen Fällen ist der Deal schlicht unvorteilhaft, da die kurzfristige Summe den langfristigen Verlust nicht aufwiegt.
Viele Konzerne, darunter Bayer, Siemens und Allianz, setzen auf Freiwilligenprogramme mit sogenannten Sprinterprämien, die schnelle Entscheider belohnen sollen. Doch diese Prämien sind in der Regel überschaubar und verleiten dazu, voreilig zu unterschreiben. Rechtsanwalt André Kasten rät daher zur Ruhe und betont, dass Verhandlungen oft bessere Alternativen bieten.
Für Beschäftigte, die ohnehin mit dem Ruhestand liebäugeln, können Vorruhestand oder Altersteilzeit die bessere Lösung sein. Beim Vorruhestand zahlt das Unternehmen ein gestaffeltes Ruhegeld bis zum Renteneintritt, wobei Rentenansprüche erhalten bleiben. Noch flexibler ist die Altersteilzeit, bei der die Arbeitszeit reduziert und das Gehalt angepasst wird, während die Sozialversicherungsbeiträge fast vollständig weitergeführt werden. Dies schützt die spätere Rente und ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand.
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