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MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) plant ein verfassungsrechtliches Vorgehen gegen den Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta. Der Plan sieht eine Kapitalherabsetzung auf null vor, was für viele Aktionäre einen Totalverlust ihrer Investitionen bedeuten könnte.



Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat angekündigt, verfassungsrechtliche Schritte gegen den Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta einzuleiten. Dieser Plan sieht eine drastische Kapitalherabsetzung auf null vor, was für zahlreiche Aktionäre einen vollständigen Verlust ihrer Investitionen zur Folge hätte. Die SdK betrachtet diese Maßnahme als eine faktische Enteignung ohne Entschädigung und plant, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Der Sanierungsplan von Varta, der im Rahmen des StaRUG-Verfahrens umgesetzt werden soll, hat bereits erhebliche Kritik auf sich gezogen. Das StaRUG, ein gesetzliches Restrukturierungswerkzeug, wurde entwickelt, um Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten vor der Insolvenz zu bewahren. Es erlaubt Aktiengesellschaften, ihr Grundkapital vorübergehend auf null zu reduzieren, um es später wieder zu erhöhen. Diese Vorgehensweise lässt jedoch die freien Aktionäre ohne jegliche Kompensationsansprüche zurück.

Zusätzlich zu den verfassungsrechtlichen Schritten plant die SdK, eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart einzureichen. Markus Kienle, Vorstandsmitglied der SdK, weist auf das hohe Missbrauchspotenzial des StaRUG hin und betont, dass freie Aktionäre häufig mit einem vollständigen Verlust konfrontiert sind. Diese Bedenken wurden während der Vorstellung des jährlichen ‘Schwarzbuchs Börse’ geäußert.

Im Rahmen der Sanierung von Varta sollen die Schulden des Unternehmens erheblich reduziert und das Grundkapital stark herabgesetzt werden. Die Aktionäre müssten ihre Anteile ohne Ersatz abgeben. Gleichzeitig wird das Unternehmen vorübergehend von der Börse genommen, um anschließend neue Aktien auszugeben. Diese neuen Aktien sollen jedoch ausschließlich an eine Firma des Mehrheitsaktionärs Michael Tojner sowie an den Automobilhersteller Porsche ausgegeben werden, die jeweils 30 Millionen Euro investieren.

Die Parallelen zum Sanierungsprozess des Autozulieferers Leoni, bei dem ebenfalls die freien Aktionäre leer ausgingen, sind unverkennbar. Diese Entwicklungen werfen Fragen zur Fairness und Transparenz solcher Sanierungsverfahren auf und könnten weitreichende Auswirkungen auf das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt haben.

Verfassungsrechtliche Schritte gegen Vartas Sanierungsplan: Aktionäre in Sorge
Verfassungsrechtliche Schritte gegen Vartas Sanierungsplan: Aktionäre in Sorge (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein.



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Stichwörter Amtsgericht Stuttgart Enteignung
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