STUTTGART / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen den Neobroker Trade Republic eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf irreführende Werbung in Bezug auf hohe Zinsen und die Einlagensicherung.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Klage gegen den Neobroker Trade Republic eingereicht, da sie die Werbung des Unternehmens als irreführend empfindet. Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die beworbenen hohen Zinsen und die vermeintliche Sicherheit der Einlagen. Laut den Verbraucherschützern suggeriert die Werbung eine Sicherheit, die in der Realität nicht vollständig gegeben sei.
Trade Republic, ein populärer Neobroker, der besonders bei der jüngeren Generation Anklang findet, hatte mit attraktiven Zinsen von 3,0 Prozent auf das Girokonto geworben. Diese Einlagen sollten angeblich durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sein. Die Verbraucherzentrale kritisiert jedoch, dass unzureichend auf die Variabilität des Zinssatzes und die Investition der Einlagen in Geldmarktfonds hingewiesen werde.
Geldmarktfonds, die oft von Großanlegern genutzt werden, gelten als konservativ, bieten jedoch keine vollständige Einlagensicherung bis 100.000 Euro, wie es bei Partnerbanken der Fall ist. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, betont, dass die Werbung eine Sicherheit suggeriert, die nicht vollumfänglich gegeben sei.
Trade Republic weist die Anschuldigungen zurück und betont, dass die Diversifizierung der Kundeneinlagen auf mehrere Partnerbanken und in Geldmarktfonds bereits seit Mai 2024 transparent in der App ersichtlich ist. Der Neobroker hebt hervor, dass umfassende Informationen nicht nur in der App, sondern auch auf der Hauptseite ihrer Website sowie im Help Center bereitgestellt werden.
Mit einem Einlagenzinssatz der Europäischen Zentralbank von 2,75 Prozent übertrifft Trade Republic viele traditionelle Banken in Bezug auf Tagesgeldzinsen. Mit acht Millionen Kunden und einem verwalteten Vermögen von über 100 Milliarden Euro ist Trade Republic ein bedeutender Marktteilnehmer.
Die Klage wurde am Landgericht Berlin II eingereicht, ein Gerichtstermin steht jedoch noch nicht fest. Die Verbraucherzentrale fordert mehr Transparenz und eine klare Kommunikation der Risiken, die mit der Anlage in Geldmarktfonds verbunden sind.
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