BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen die Direktbank Trade Republic eingeleitet. Der Vorwurf: Irreführende Werbung und unklare Angaben zur Einlagensicherung, die Kunden in die Irre führen könnten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Klage gegen Trade Republic beim Landgericht Berlin II eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass die Direktbank mit irreführenden Werbeaussagen zu Zinsangeboten und ungenauen Informationen zur Einlagensicherung Kunden anlockt. Insbesondere wird kritisiert, dass Trade Republic auf ihrer Webseite mit unbegrenzten Zinsen von 3,0 Prozent auf das Girokonto wirbt, die durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt seien.

Ein zentraler Kritikpunkt der Verbraucherschützer ist, dass Trade Republic nicht ausreichend darauf hinweist, dass der Zinssatz variabel ist und das Guthaben nicht vollständig der Einlagensicherung unterliegt. Ein Teil des Geldes wird in Geldmarktfonds investiert, die nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt sind. Diese Fonds investieren in kurz laufende Anleihen und Termingelder und gelten als konservativ, werden jedoch oft von Großanlegern genutzt.

Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, betont, dass Trade Republic mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vortäuscht, die so nicht gegeben ist. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Diversifizierung der Kundeneinlagen auf mehrere Partnerbanken sowie in qualifizierte Geldmarktfonds keine Neuerung sei, sondern bereits seit Mai 2024 eingeführt wurde.

Trade Republic betont, dass alle Kunden in der App jederzeit transparent einsehen können, wie ihr Barguthaben verteilt ist. Die Bank gibt an, den Einlagenzinssatz der Europäischen Zentralbank eins zu eins an die Sparer weiterzugeben, was derzeit 2,75 Prozent beträgt. Auf der Trade-Republic-Homepage wird dieser Zinssatz beworben, ohne dass das Wort Einlagensicherung erwähnt wird.

Die Verbraucherzentrale warnt vor möglichen Verlusten, da das Guthaben der Kunden nicht vollständig durch die Einlagensicherung geschützt ist. Nauhauser wirft der Firma Intransparenz vor, da erst in der App ein Hinweis darauf zu finden sei, dass das Geld auch in Geldmarktfonds investiert werde. Trade Republic entgegnet, dass nicht nur in der App, sondern auch auf der Hauptseite der Website sowie im Help Center eine ausführliche Erklärung bereitgestellt werde.

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bleibt bei ihrer Forderung nach mehr Transparenz und Klarheit in den Werbeaussagen von Trade Republic. Diese Auseinandersetzung wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit klarer und verständlicher Informationen für Verbraucher im Finanzsektor.

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Verbraucherschützer klagen gegen Trade Republic wegen irreführender Werbung
Verbraucherschützer klagen gegen Trade Republic wegen irreführender Werbung (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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