STUTTGART / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Discounter Lidl steht erneut im Fokus der Verbraucherschützer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht, die sich auf die Nutzung der Lidl-Plus-App konzentriert. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob Kunden ausreichend darüber informiert werden, dass sie für die Nutzung von Rabatten mit ihren persönlichen Daten bezahlen.
Die Lidl-Plus-App bietet ihren Nutzern exklusive Rabatte, die jedoch nur im Austausch gegen persönliche Daten gewährt werden. Dies hat den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu veranlasst, eine Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Stuttgart einzureichen. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass Lidl seine Kunden nicht ausreichend darüber informiert, dass die Rabatte der App nur durch die Preisgabe persönlicher Daten zugänglich sind.
Der vzbv kritisiert, dass weder in der App noch in den Nutzungsbedingungen klar darauf hingewiesen wird, dass die Rabatte im Austausch gegen persönliche Daten gewährt werden. Diese Praxis verstoße gegen Verbraucherrechte, so die Argumentation der Kläger. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Eingang der Klage bestätigt, während Lidl sich zu laufenden rechtlichen Verfahren nicht äußern möchte.
Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv, betont, dass die Rabatte der Lidl-Plus-App nur im Tausch gegen persönliche Daten erhältlich sind. Kunden würden nicht ausreichend darüber informiert, dass ihre Daten nicht ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt werden, sondern auch für andere Zwecke verarbeitet werden könnten. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die vorvertraglichen Informationspflichten.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Lidl seine Kunden transparent über die Kosten informiert, die sie in Form ihrer persönlichen Daten für die Rabatte zahlen. Die Nutzung der Lidl-Plus-App durch mehr als 100 Millionen Kunden weltweit zeigt die Relevanz dieser Thematik.
In der Vergangenheit war Lidl bereits mehrfach Ziel von Klagen der Verbraucherzentralen. Erst kürzlich unterlag der Discounter in mehreren Verfahren, die sich um irreführende Preisangaben drehten. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat kürzlich Klage gegen Lidl eingereicht, da das Unternehmen gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben soll.
Die aktuelle Klage könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Datennutzung im Einzelhandel haben. Sollten die Verbraucherschützer Erfolg haben, könnte dies andere Unternehmen dazu zwingen, ihre Informationspolitik gegenüber Kunden zu überdenken und transparenter zu gestalten.
Die Frage, wie digitale Bonusprogramme und die damit verbundene Datennutzung rechtlich zu bewerten sind, bleibt weiterhin ein heiß diskutiertes Thema. Die Entscheidung des Gerichts könnte wegweisend für die zukünftige Gestaltung solcher Programme sein und den Umgang mit Kundendaten nachhaltig beeinflussen.
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