MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Klage gegen die Lidl Plus-App eingereicht, die weitreichende Folgen für digitale Bonusprogramme haben könnte. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob und wie Unternehmen ihre Kunden über die Nutzung persönlicher Daten informieren müssen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen die Lidl Plus-App eingeleitet, um die Transparenz bei der Nutzung persönlicher Daten zu verbessern. Die App, die weltweit über 100 Millionen Nutzer zählt, bietet exklusive Rabatte und Coupons an, jedoch nur im Austausch gegen persönliche Informationen der Nutzer. Diese Praxis wird von den Verbraucherschützern als eine Form der Bezahlung angesehen, die nicht ausreichend kommuniziert wird.
Die Klage wurde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht und könnte Signalwirkung für andere Apps und Unternehmen haben. Der vzbv argumentiert, dass Lidl seine vorvertraglichen Informationspflichten nicht erfüllt und die gesammelten Daten nicht nur zur Vertragserfüllung, sondern auch zu kommerziellen Zwecken verwendet. Diese Nutzung der Daten sei den Kunden jedoch nicht transparent genug dargelegt.
Die Lidl Plus-App, die Ende 2020 eingeführt wurde, fungiert als digitale Kundenkarte und bietet neben Rabatten auch einen digitalen Prospekt mit aktuellen Angeboten. Zudem ist sie mit dem digitalen Bezahlsystem „Lidl Pay“ verknüpft, das als Alternative zu herkömmlichen Zahlungsmethoden dient. Trotz dieser Funktionen steht die App nun im Fokus der Kritik, da die Verbraucherzentrale klare Hinweise auf die Datennutzung fordert.
Parallel zur Klage in Stuttgart läuft ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn. Hier wird Lidl vorgeworfen, bei der Bewerbung von App-Rabatten keinen Vergleichspreis für Kunden ohne App anzugeben. Beide Verfahren zielen darauf ab, mehr Transparenz bei der Nutzung der Lidl Plus-App zu schaffen und die Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen zu klären.
Die rechtliche Auseinandersetzung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben, da bislang unklar ist, welche Informationspflichten für digitale Bonusprogramme gelten, die Kundendaten als Gegenleistung nutzen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart könnte daher als Präzedenzfall für ähnliche Systeme dienen und Unternehmen dazu zwingen, ihre Informationspolitik zu überdenken.
Lidl hat sich bisher nicht inhaltlich zu den Vorwürfen geäußert und verweist darauf, dass man sich zu laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich nicht äußere. Die Verbraucherschützer hingegen fordern eine klare und transparente Information darüber, dass Kunden ihre Rabatte mit persönlichen Daten „bezahlen“. Diese Forderung könnte die Art und Weise, wie Unternehmen mit Kundendaten umgehen, nachhaltig verändern.
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