STUTTGART / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die beliebte Rabatt-App „Lidl Plus“ eingereicht. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Vorwurf, dass die Nutzer nicht ausreichend über den Handel mit ihren persönlichen Daten informiert werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die „Lidl Plus“-App beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass die Nutzer der App nicht ausreichend darüber informiert werden, dass sie durch die Nutzung der App und die damit verbundenen Preisvorteile faktisch einen Handel mit ihren persönlichen Daten eingehen. Diese Klage könnte als Präzedenzfall für den Umgang mit digitalen Geschäftsmodellen und Verbraucherschutz dienen.
Die App „Lidl Plus“ bietet ihren Nutzern exklusive Rabatte und Coupons, die jedoch nur im Austausch gegen persönliche Daten gewährt werden. Laut Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv, unterlässt es Lidl, sowohl im Rahmen des Nutzungsvertrages als auch in den begleitenden Nutzungsbedingungen klarzustellen, welche Art von Gegenleistung von den Verbrauchern verlangt wird. Diese Praxis steht im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung.
Die obersten Richter bestätigten den Eingang der Klage, während sich der Konzern Lidl zu den laufenden rechtlichen Schritten nicht äußern wollte. Diese Informationen wurden erstmals durch einen Bericht einer führenden Branchenpublikation bekannt. Für die Verbraucherschützer ist das digitale Rabattprogramm ein kritischer Punkt, da bislang keine ausreichenden Richtlinien existieren, welche Informationsverpflichtungen bei digitalen Bonusmodellen zu beachten sind, bei denen Daten als Währung fungieren.
Weltweit profitieren mehr als 100 Millionen Kunden von den Angeboten der „Lidl Plus“-App. Sie erhalten Rabatte, Coupons und vielfältige Aktionen. Dennoch ist das App-Rabattmodell von Lidl bereits in der Vergangenheit in die Kritik geraten. So wird bemängelt, dass der reguläre Preis für nicht app-gebundene Verbraucher nicht aufgeführt ist, eine Beschwerde, die zurzeit am Landgericht Heilbronn verhandelt wird. Ein konkreter Termin zur Verhandlung steht jedoch noch aus.
Die Klage des vzbv könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben. Sie wirft die Frage auf, wie Unternehmen ihre Kunden über den Umgang mit persönlichen Daten informieren müssen und welche Rechte Verbraucher in der digitalen Welt haben. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen könnten zu neuen Standards im Umgang mit Verbraucherdaten führen und die Art und Weise verändern, wie digitale Geschäftsmodelle gestaltet werden.
In der digitalen Wirtschaft, in der Daten als neue Währung gelten, ist der Schutz der Verbraucherrechte von entscheidender Bedeutung. Die Klage des vzbv gegen Lidl könnte ein wichtiger Schritt in Richtung eines besseren Schutzes der Verbraucherrechte sein und die Diskussion über den Umgang mit persönlichen Daten in der digitalen Welt weiter anheizen.
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