MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um den Flottenverbrauch von Neuwagen in der EU nimmt Fahrt auf. Der Verband der deutschen Autoindustrie (VDA) hat einen Vorschlag unterbreitet, der die Berechnung des Flottenverbrauchs zugunsten der Hersteller verändern könnte.

Der Verband der deutschen Autoindustrie (VDA) hat einen Vorschlag zur Anpassung der Berechnung des Flottenverbrauchs von Neuwagen in der EU vorgelegt. Im Kern sieht der Vorschlag vor, die fünf bis zehn Prozent der Neuwagen mit dem höchsten Verbrauch bei der Berechnung des Flottenverbrauchs nicht zu berücksichtigen. Diese Maßnahme soll der Autoindustrie helfen, die CO₂-Ziele zu erreichen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Für die Autoindustrie ist der Flottenverbrauch ein entscheidender Faktor, da bei Überschreitung der Grenzwerte hohe Bußgelder drohen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob einzelne Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten oder nicht. Der VDA argumentiert, dass eine temporäre Aussetzung der Berücksichtigung der verbrauchsintensivsten Fahrzeuge den Herstellern mehr Flexibilität verschaffen würde.

Die Diskussion um den Flottenverbrauch ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit wurde ein ähnliches Verfahren, das sogenannte „Phase-In“, angewendet, um der Industrie Zeit zu verschaffen. Der VDA fordert nun eine Wiederholung dieser Maßnahme, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen.

Politische Unterstützung für den Vorschlag des VDA gibt es aus verschiedenen Lagern. Die Union plädiert für Technologieoffenheit und steht den einst beschlossenen Strafen für einen zu hohen Flottenverbrauch inzwischen kritisch gegenüber. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat vorgeschlagen, die Bilanzierung über einen längeren Zeitraum zu strecken, um den Herstellern mehr Spielraum zu geben.

Die Autoindustrie steht vor der Herausforderung, den Anteil an batterieelektrischen Fahrzeugen zu erhöhen, um die verschärften Grenzwerte ab 2025 zu erreichen. Experten sind sich einig, dass ohne einen signifikanten Anstieg der Verkäufe von Elektroautos die Einhaltung der CO₂-Ziele kaum möglich ist. Hersteller versuchen daher, Elektrofahrzeuge attraktiver zu machen, etwa durch Sondermodelle oder spezielle Leasing-Konditionen.

Die EU-Kommission hat jedoch im Januar 2025 klargestellt, dass sie vorerst keine Änderungen an den bestehenden Regelungen plant. Dennoch bleibt die Hoffnung der Autoindustrie bestehen, dass die Regelungen nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, um die wirtschaftlichen Belastungen zu minimieren.

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VDA fordert Anpassungen bei der Berechnung des Flottenverbrauchs
VDA fordert Anpassungen bei der Berechnung des Flottenverbrauchs (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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