STUTTGART / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Batteriehersteller Varta steht vor einer umfassenden Restrukturierung, die bei den Aktionären für erheblichen Unmut sorgt. Das Landgericht Stuttgart hat den Weg für eine Sanierung geebnet, die die bisherigen Investoren hart trifft.
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Der angeschlagene Batteriehersteller Varta hat grünes Licht für seine Sanierung erhalten, was bei den Aktionären auf heftige Kritik stößt. Das Landgericht Stuttgart hat alle Beschwerden gegen den Restrukturierungsplan abgewiesen und keine erneute Anfechtung zugelassen. Damit ist der Weg für eine umfassende Neuordnung frei, die jedoch zulasten der freien Aktionäre geht, die ihr gesamtes Investment verlieren.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat scharf auf die Gerichtsentscheidung reagiert. Markus Kienle, Anwalt der SdK, bezeichnete das Urteil als enttäuschend und kritisierte die wirkungslosen Rechtsmittel im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG. Die Anlegergemeinschaft plant, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, nachdem eine erste Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geblieben war.
Der Sanierungsplan sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor, was faktisch einer Enteignung der bisherigen Aktionäre gleichkommt. Im Anschluss soll Varta von der Börse genommen werden, während Banken und Gläubiger auf Forderungen in Höhe von 255 Millionen Euro verzichten, jedoch künftig wirtschaftlich am Unternehmen beteiligt bleiben.
Besonders umstritten ist, dass die Kapitalherabsetzung es Varta ermöglicht, neue Aktien ausschließlich an den bisherigen Mehrheitseigner Michael Tojner sowie den Sportwagenhersteller Porsche zu verkaufen. Beide investieren jeweils 30 Millionen Euro in das sanierte Unternehmen. Ein vergleichbares Modell wurde bereits bei der Restrukturierung des Autozulieferers Leoni angewendet, wo freie Aktionäre ebenfalls leer ausgingen.
Die SdK kritisiert, dass das StaRUG Krisenunternehmen erlaubt, Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen, bevor es im Rahmen neuer Investoren wieder erhöht wird – eine Praxis, die laut Kritikern Kleinanleger benachteiligt und große Investoren bevorzugt.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ist der Sanierungsplan nun rechtskräftig. Dennoch bereitet die Anlegergemeinschaft weitere rechtliche Schritte vor, um den vollständigen Verlust ihrer Anteile anzufechten.
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