MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – SEC-Klagen gegen Binance und Changpeng Zhao werden von US-Richterin unterstützt
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Bundesrichterin Amy Berman Jackson vom Bezirksgericht Columbia hat einen Teil der Anklagepunkte der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) gegen die Kryptobörse Binance und den Gründer Changpeng Zhao zugelassen.
Die SEC hatte Binance, Binance.US und Zhao beschuldigt, in den USA nicht registrierte Broker-, Handels- und Clearingdienste für digitale Wertpapiere anzubieten. Zudem erhob die Aufsichtsbehörde ähnliche Anklagen gegen Coinbase, Kraken, Consensys und MetaMask.
Wie Coindesk schreibt, entschied am Freitag Richterin Jackson, dass die SEC-Anklage gegen Binance wegen des Initial Coin Offering und der fortlaufenden Verkäufe von BNB, BNB Vault und Staking-Diensten sowie wegen Nichtregistrierung und Betrugsvorwürfen fortgesetzt werden kann. Auch lehnte sie den Antrag von Binance und Zhao ab, die Anklage bezüglich der sekundären BNB-Verkäufe und Simple Earn abzuweisen.
Die SEC-Klage gegen den ehemaligen Binance-CEO Changpeng “CZ” Zhao bleibt ebenfalls bestehen. Man wirft ihm vor, als “kontrollierende Person” gehandelt zu haben. Derzeit verbüßt Zhao eine 4-monatige Haftstrafe, die unter anderem wegen fehlender Antigeldwäschemaßnahmen auf der Plattform verhängt wurde. Dieses Verfahren wurde vom US-Justizministerium und dem US-Finanzministerium angestrengt. Die SEC führt noch ein separates Verfahren gegen ihn, das von der strafrechtlichen Anklage abgetrennt ist.
Ebenso wird der Vorwurf der SEC weiter verfolgt, dass Binance sich gemäß dem Börsengesetz für verschiedene Handelstätigkeiten hätte registrieren müssen.
Die Börsenaufsichtsbehörde erzielte jedoch keinen vollständigen Erfolg und konnte sich in einigen Anklagepunkten nicht durchsetzen. Richterin Jackson entschied, die Klagen bezüglich der Sekundärmarktverkäufe von BNB und aller Verkäufe im Zusammenhang mit dem Stablecoin Binance USD (BUSD) abzuweisen.
Die Richterin verwies dabei auf das 2023 ergangene Urteil von Richterin Analisa Torres im Fall der SEC gegen Ripple Labs. Sie betonte, dass die wirtschaftliche Form der Token-Transaktionen entscheidend für die Anwendung des Wertpapierrechts sei. Die nächste Anhörung in der Sache setzte Jackson für den 9. Juli an.
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