KIEW / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die ukrainische Finanzaufsichtsbehörde hat einen Vorschlag zur Besteuerung bestimmter Krypto-Transaktionen als persönliches Einkommen mit einem Satz von bis zu 23% vorgelegt, wobei Krypto-zu-Krypto-Transaktionen und Stablecoins ausgenommen sind.
Die ukrainische Finanzaufsichtsbehörde hat einen Vorschlag zur Besteuerung bestimmter Krypto-Transaktionen als persönliches Einkommen mit einem Satz von bis zu 23% vorgelegt. Dabei sollen Krypto-zu-Krypto-Transaktionen und Stablecoins ausgenommen werden. Der Vorschlag, der am 8. April von der Nationalen Wertpapier- und Börsenkommission der Ukraine veröffentlicht wurde, sieht eine Besteuerung von Krypto-Transaktionen mit 18% sowie einem zusätzlichen Militärzuschlag von 5% vor.
Ruslan Magomedov, Vorsitzender der NSSMC, betonte in einer Erklärung, dass die Frage der Krypto-Steuern keine Hypothese, sondern eine schnell näherkommende Realität sei. Die Behörde habe den Rahmen geschaffen, um den Gesetzgebern zu helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, indem sie die Vor- und Nachteile jeder Empfehlung berücksichtigen. Diese Aspekte könnten einen entscheidenden Einfluss auf den Markt und die Steuerpflicht haben.
Gemäß dem vorgeschlagenen Krypto-Rahmen der NSSMC wird eine Steuer erhoben, wenn Krypto in Fiat-Währung umgetauscht oder für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird. Krypto-zu-Krypto-Transaktionen würden nicht besteuert, was die Ukraine in Einklang mit anderen europäischen Ländern wie Österreich und Frankreich sowie krypto-freundlichen Jurisdiktionen wie Singapur bringt.
Die Regulierungsbehörde hält es für sinnvoll, Stablecoins, die durch Fremdwährungen gedeckt sind, auszuschließen oder nur mit 5% oder 9% zu besteuern, da das ukrainische Steuergesetz bereits Einkommen aus Transaktionen in „Fremdwährungswerten“ ausschließt. Andere Krypto-bezogene Aktivitäten wie Mining, Staking und Airdrops werden ebenfalls im Rahmen behandelt, wobei einige Optionen für die Besteuerung vorgeschlagen werden.
Die NSSMC erklärte, dass Krypto-Mining im Allgemeinen als Geschäftstätigkeit angesehen wird, es jedoch möglicherweise eine allgemeine steuerfreie Grenze für bestimmte Krypto-Transaktionen, einschließlich Mining, geben könnte. Staking könnte als „geschäftliches Kapitaleinkommen“ betrachtet oder nur besteuert werden, wenn die Krypto in Fiat-Währungen umgetauscht wird. Hard Forks und Airdrops könnten entweder als gewöhnliches Einkommen oder beim Umtausch der Token besteuert werden.
Die Regulierungsbehörde schlägt vor, dass eine steuerfreie Schwelle dazu beitragen könnte, die Belastung für Kleinanleger zu verringern, was in anderen Jurisdiktionen üblich ist. Ausnahmen für Spenden, Übertragungen zwischen Familienmitgliedern und Inhaber, die ihre Krypto für einen bestimmten Zeitraum halten, werden ebenfalls als Möglichkeiten aufgeführt. Die NSSMC weist jedoch darauf hin, dass die Ausnahme möglicherweise nicht für nicht-kustodiale Krypto-Wallets gilt.
Im Dezember letzten Jahres erklärte Daniil Getmantsev, Leiter des Steuerkomitees des ukrainischen Parlaments, dass ein Gesetzentwurf zur Legalisierung von Kryptowährungen in Prüfung sei und voraussichtlich Anfang dieses Jahres abgeschlossen werde. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete im März 2022 erstmals ein Gesetz zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Betrieb eines regulierten Krypto-Marktes im Land.
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