BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Telemedizin in Deutschland steht vor neuen Herausforderungen, da die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen neue Qualitätsstandards für Videosprechstunden eingeführt haben.
Die Einführung neuer Qualitätsstandards für Videosprechstunden durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat die Diskussion über die Zukunft der Telemedizin in Deutschland neu entfacht. Ab dem 1. März gelten strengere Regeln, die es Patienten erschweren, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rezepte für suchterzeugende Medikamente ausschließlich über Videosprechstunden zu erhalten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität der telemedizinischen Versorgung zu verbessern und Missbrauch zu verhindern.
Ein zentraler Kritikpunkt der Telemedizin-Plattformen wie Teleclinic ist die Begrenzung der telemedizinischen Leistungen auf 30 Prozent. Diese Regelung wird als hinderlich für die Weiterentwicklung der Telemedizin angesehen, da sie die Flexibilität und Verfügbarkeit dieser Dienste einschränkt. Julian Simon von Teleclinic argumentiert, dass die Kritik an der Plattform eher das Vergütungssystem betreffen sollte, das nicht optimal auf die Besonderheiten der Telemedizin abgestimmt ist.
Die Teleclinic bietet niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit, ihre telemedizinischen Leistungen flexibel und ortsunabhängig anzubieten. Dies kann insbesondere in strukturschwachen Gebieten von Vorteil sein, wo Patienten von der Expertise spezialisierter Ärzte profitieren können, ohne weite Wege zurücklegen zu müssen. Die Plattform sieht sich jedoch mit der Herausforderung konfrontiert, dass die 30-Prozent-Hürde die Ausweitung der Telemedizin behindert.
Die neuen Regelungen sehen zudem vor, dass Terminvermittlungsdienste ab 2025 Patienten vorrangig an Ärzte in Wohnortnähe vermitteln sollen. Diese Regionalisierung könnte die Flexibilität der Telemedizin einschränken, obwohl sie ursprünglich dazu gedacht war, Versorgungslücken zu schließen. Dr. Anne Sophie Geier vom Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung betont, dass Telemedizin räumliche Grenzen überwinden muss, um ihren vollen Nutzen zu entfalten.
Ein weiterer Aspekt der Diskussion ist die Vergütung telemedizinischer Leistungen. Die derzeitige Quartalspauschale wird als nicht geeignet angesehen, um die spezifischen Anforderungen der Telemedizin abzubilden. Stattdessen wird ein Abrechnungsmechanismus vorgeschlagen, der sich an den Bedürfnissen der Akutversorgung orientiert und nur die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
Die Zukunft der Telemedizin in Deutschland hängt maßgeblich von der Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen ab. Eine Aufhebung der 30-Prozent-Begrenzung und eine Anpassung der Vergütungsstrukturen könnten dazu beitragen, die Telemedizin als integralen Bestandteil des Gesundheitssystems zu etablieren. Dies würde nicht nur die Versorgung in unterversorgten Regionen verbessern, sondern auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben.
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