MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten suchen viele Menschen nach Möglichkeiten, ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Eine effektive Methode, um die Steuerlast zu senken, besteht darin, gezielt Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Diese Strategie kann erhebliche Einsparungen bringen, indem sie das zu versteuernde Einkommen reduziert.
Die Steuererklärung bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um durch die Angabe von Sonderausgaben die Steuerlast zu senken. Viele Steuerzahler sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie über den Pauschalbetrag hinausgehende Ausgaben geltend machen können, was zu erheblichen finanziellen Vorteilen führen kann. Zu den absetzbaren Sonderausgaben gehören unter anderem Vorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuungskosten und Spenden.
Ein bedeutender Bereich, in dem Steuerzahler profitieren können, ist die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte, wobei Letztere bis zum Niveau des Basistarifs absetzen können, jedoch ohne Krankentagegeld.
Auch die Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind abzugsfähig. Für das Jahr 2024 liegt der Höchstbetrag bei 27.566 Euro für Einzelpersonen und 55.132 Euro für Paare. Riester-Sparer können bis zu 2.100 Euro absetzen, abhängig davon, ob der Steuerabzug oder die staatlichen Zulagen vorteilhafter sind.
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Bis zu 20 Prozent des Einkommens können geltend gemacht werden. Sollte die Spende diesen Wert überschreiten, kann der nicht genutzte Anteil ins Folgejahr übertragen werden, was langfristige Planungsvorteile bietet.
Eltern können von der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten profitieren. Zwei Drittel der Betreuungskosten, beispielsweise für Tagesmütter, Krippen oder Kindergärten, sind bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind absetzbar. Auch Privatschulgebühren können berücksichtigt werden, wobei 30 Prozent des Schulgelds, maximal 5.000 Euro im Jahr, absetzbar sind.
Weitere absetzbare Sonderausgaben umfassen Studienkosten, Kirchensteuer und Unterhalt an Ex-Partner. Für ein Erststudium können bis zu 6.000 Euro jährlich abgesetzt werden, sofern eigene Einkünfte bestehen. Die Kirchensteuer ist in voller Höhe absetzbar, und Unterhaltszahlungen an Ex-Partner sind bis zu 13.805 Euro jährlich möglich, sofern der Empfänger zustimmt und die Beträge als Einkommen versteuert.
Durch das gezielte Nutzen dieser steuerlichen Möglichkeiten können Steuerzahler ihre finanzielle Belastung erheblich reduzieren. Es lohnt sich, die eigenen Ausgaben genau zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle potenziellen Vorteile auszuschöpfen.
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