WASHINGTON D.C. / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Im Jahr 2024 werden etwa 68 Millionen Amerikaner von den Sozialversicherungszahlungen profitieren, wobei die Ehegattenleistungen eine oft übersehene Möglichkeit darstellen. Diese Leistungen bieten finanzielle Unterstützung für berechtigte Ehepartner, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
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Im kommenden Jahr werden laut der US-amerikanischen Sozialversicherungsverwaltung rund 68 Millionen Amerikaner Zahlungen aus dem Sozialversicherungssystem erhalten. Besonders hervorzuheben ist, dass neun von zehn Personen über 65 Jahren Empfänger von Altersrenten sind. Doch auch andere Leistungsarten stehen zur Verfügung, wie beispielsweise die Ehegattenleistungen für verheiratete oder geschiedene Personen.
Eine häufig übersehene Möglichkeit ist die Inanspruchnahme von Ehegattenleistungen. Daten aus Oktober 2024 zeigen, dass der durchschnittliche Ehepartner eines Rentners monatlich etwa 910 US-Dollar an Leistungen erhält. Dies unterstreicht die Bedeutung dieser Unterstützung für berechtigte Personen, die von den Vorteilen profitieren sollten.
Um zu bestimmen, ob Sie für Ehegatten- oder Geschiedenenleistungen in Frage kommen, spielen drei Hauptfaktoren eine entscheidende Rolle. Der erste Faktor ist der Familienstand: Verheiratete müssen mindestens ein Jahr mit einer anspruchsberechtigten Person verheiratet sein. Geschiedene Ehepartner hingegen müssen mindestens 10 Jahre verheiratet gewesen sein und dürfen derzeit nicht wiederverheiratet sein.
Der zweite Faktor betrifft das Alter. In der Regel müssen Empfänger mindestens 62 Jahre alt sein, um Ansprüche geltend machen zu können. Eine Ausnahme besteht, wenn Empfänger sich um ein Kind unter 16 Jahren oder mit Behinderung kümmern, welches das Kind des Ehepartners ist und der Ehepartner mindestens 62 Jahre alt ist. Für die volle Leistungshöhe sollte jedoch bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (FRA) gewartet werden.
Zu guter Letzt, der dritte Faktor: das eigene Renteneinkommen. Personen, die nie gearbeitet haben, können trotzdem Anspruch auf Ehegatten- oder Geschiedenenleistungen haben. Sollte jedoch ein eigener Anspruch auf Altersrente bestehen, könnte dies die Höhe der Zahlungen beeinflussen.
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