WASHINGTON / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In den Vereinigten Staaten bietet das Sozialversicherungssystem nicht nur die klassische Altersrente, sondern auch spezielle Leistungen für Ehepartner und geschiedene Personen. Diese Regelungen sind besonders relevant, da sie eine finanzielle Absicherung über die reguläre Rente hinaus ermöglichen.
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In den USA ist das Sozialversicherungssystem ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge, doch es bietet weit mehr als nur die klassische Altersrente. Ehepartner und geschiedene Personen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von den Leistungen profitieren. Dies ist besonders wichtig, da es eine finanzielle Absicherung über die reguläre Rente hinaus ermöglicht.
Die Social Security Administration hat bekannt gegeben, dass im Jahr 2024 etwa 68 Millionen Menschen in den USA Sozialversicherungsschecks erhalten werden. Bemerkenswert ist, dass rund neun von zehn Erwachsenen ab 65 Jahren von dieser Unterstützung profitieren. Neben der Altersrente gibt es jedoch auch andere Leistungsarten, die für Ehepartner und geschiedene Personen von Interesse sein könnten.
Ein durchschnittlicher Ehepartner eines Rentners erhält monatlich etwa 910 US-Dollar an Leistungen. Diese Zahl verdeutlicht, dass es sich lohnt, die Möglichkeiten dieser Unterstützung genau zu prüfen. Die Frage, ob man für Ehegatten- oder Scheidungsleistungen infrage kommt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst muss man mit einer Person verheiratet sein, die Anspruch auf Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsleistungen hat. Zudem muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben, bevor ein Antrag gestellt werden kann.
Auch geschiedene Personen können basierend auf dem Arbeitsverlauf des ehemaligen Partners Leistungen erhalten. Hierbei ist es wichtig, dass die betroffene Person nicht neu verheiratet ist und die vorherige Ehe mindestens zehn Jahre dauerte. Sollte die Scheidung weniger als zwei Jahre zurückliegen, muss gewartet werden, bis der Ex-Partner Sozialversicherungsleistungen beantragt, bevor eigene Ansprüche geltend gemacht werden können.
Interessant ist, dass sowohl bei Ehegatten- als auch bei Scheidungsleistungen die Zahlungen die Höhe der Leistungen des (Ex-)Partners nicht beeinflussen. Sollte der Ex-Partner neu verheiratet sein, kann der neue Ehegatte ebenfalls Leistungen beziehen, ohne dass die Ansprüche aus einer vorherigen Ehe beeinträchtigt werden.
In der Regel beginnt der Anspruch auf Ehegatten- oder Scheidungsleistungen ab dem Alter von 62 Jahren. Eine Ausnahme besteht, wenn man sich um ein Kind des Ehepartners kümmert, das entweder jünger als 16 Jahre ist oder eine Behinderung hat. In diesem Fall können die Leistungen unabhängig vom eigenen Alter beantragt werden.
Um den vollen Leistungsanspruch zu erhalten, ist es erforderlich, bis zum Erreichen des vollen Rentenalters mit der Antragstellung zu warten. Eine frühere Antragstellung führt zu einer dauerhaften Kürzung der monatlichen Zahlungen. Anders als bei der regulären Altersrente steigt die Höhe der Zahlungen bei einer Verzögerung nach dem vollen Rentenalter nicht weiter an. Interessanterweise kann man auch ohne jemals gearbeitet zu haben, Anspruch auf diese Leistungen erheben. Hat man jedoch selbst genug gearbeitet, um Rentenleistungen zu erhalten, könnte dies die Höhe der Zahlungen beeinflussen.
Ergänzungen und Infos bitte an die Redaktion per eMail an de-info[at]it-boltwise.de
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