BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat das Berliner Kammergericht entschieden, dass Sony die Preise für seinen Abo-Dienst Playstation Plus nicht ohne die Zustimmung der Nutzer erhöhen darf. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und könnte weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche haben.
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Das Berliner Kammergericht hat in einem bedeutenden Urteil entschieden, dass Sony die Preise für seinen Abo-Dienst Playstation Plus nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer erhöhen darf. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der die Preiserhöhungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sony als rechtswidrig angefochten hatte. Laut dem Gericht fehlt Sony ein berechtigtes Interesse an einer solchen Preisanpassungsklausel, die in einer früheren Version der AGB enthalten war.
In der aktuellen Version der AGB von Sonys Spiele-Abonnement Playstation Plus ist die umstrittene Klausel bereits nicht mehr zu finden. Dies zeigt, dass Sony möglicherweise bereits auf die rechtlichen Herausforderungen reagiert hat. Das Urteil des Kammergerichts spiegelt ähnliche Entscheidungen gegen andere große Anbieter wie Netflix und Spotify wider, die ebenfalls versucht hatten, ihre Abo-Preise ohne Zustimmung der Nutzer zu erhöhen.
Der vzbv hatte in der Vergangenheit erfolgreich gegen solche Praktiken geklagt, was zeigt, dass einseitige Preiserhöhungen in Deutschland in der Regel nicht erlaubt sind. Anbieter müssen die Nutzer über geplante Preiserhöhungen informieren und deren Zustimmung einholen. Lehnt ein Nutzer ab oder reagiert er nicht, darf eine Kündigung erfolgen. Diese Regelung schützt die Verbraucher vor unkontrollierten Kostensteigerungen.
Interessanterweise hat Sony die Preise für Playstation Plus zuletzt im Sommer 2023 erhöht. Damals wurden die Nutzer per E-Mail informiert und auf die Möglichkeit der Kündigung hingewiesen. Bei Untätigkeit der Nutzer wurde das Abo jedoch einfach zu den neuen Konditionen weitergeführt. Diese Praxis könnte nun durch das aktuelle Urteil in Frage gestellt werden.
Das Urteil des Kammergerichts betrifft nicht nur die Preisanpassungsklausel, sondern auch eine weitere Klausel, die Sony das Recht einräumt, im Abo enthaltene Spiele und Online-Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung einzuschränken. Das Gericht entschied, dass dies für die Kunden unzumutbar sei, da sie nicht abschätzen können, welche Änderungen des Angebots sie erwarten können.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da Sony eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt hat, könnte es dennoch als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dienen. Die Entscheidung zeigt, dass Verbraucherrechte in Deutschland einen hohen Stellenwert haben und dass Unternehmen ihre AGB sorgfältig prüfen müssen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
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