MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland steht unter kritischer Beobachtung, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsaspekte. Trotz der Bemühungen der Bundesregierung, die ePA flächendeckend einzuführen, bleiben viele Fragen zur IT-Sicherheit unbeantwortet.
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Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte ursprünglich Mitte Februar bundesweit eingeführt werden, doch der Starttermin wurde mehrfach verschoben. Obwohl alle gesetzlich Versicherten bereits eine ePA erhalten haben, ist die Nutzung bisher kaum getestet worden. Die Sicherheit der ePA-Infrastruktur steht dabei im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Linken-Abgeordneten Kathrin Vogler, Anke Domscheit-Berg und Susanne Ferschl haben eine Kleine Anfrage gestellt, um Klarheit über die Sicherheitsmaßnahmen zu erhalten.
Die Antworten der Bundesregierung auf die 41 gestellten Fragen waren größtenteils ausweichend. Besonders die Frage nach dem Berechtigungsmanagement und den verbleibenden Sicherheitsrisiken wurde nur unzureichend beantwortet. Die Gematik, die für die ePA verantwortlich ist, hat einige dieser Fragen bereits adressiert, jedoch bleiben viele Details unklar. Ein zentraler Punkt ist die Frage, wie sicher die Infrastruktur gegen Angriffe von Kriminellen oder staatlichen Akteuren ist.
Die Bundesregierung betont, dass die ePA-Infrastruktur quantensicher sei und spezielle Maßnahmen zum Ausschluss potentieller Innentäterinnen und -täter implementiert wurden. Dazu gehören ‘Confidential Computing’ und eine vertrauenswürdige Ausführungsumgebung. Dennoch bleibt unklar, welche Sicherheitslücken trotz dieser Maßnahmen bestehen. Die Gematik hat eingeräumt, dass das Risiko von Schwachstellen falsch eingeschätzt wurde, was zu Verzögerungen bei der Behebung führte.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Diese Institutionen wurden zwar in den Prozess einbezogen, besitzen jedoch kein Veto-Recht, um Sicherheitsbedenken durchzusetzen. Dies wirft Fragen auf, wie effektiv die Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich sind und ob die ePA gegen hochentwickelte Angriffe geschützt ist.
Besonders besorgniserregend ist die Einschätzung, dass Angriffe durch staatliche Akteure als nicht relevant eingestuft wurden. Dies könnte bedeuten, dass die ePA-Infrastruktur nicht ausreichend gegen solche Bedrohungen gewappnet ist. Die Bundesregierung argumentiert, dass ein höheres Sicherheitsniveau mit der aktuellen Standardsoftware und -hardware nicht praktikabel wäre. Dennoch werden Anstrengungen unternommen, um Bedrohungen durch fremdstaatliche Akteure entgegenzuwirken, indem sichere Lieferketten und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden.
Die Gematik plant, die Sicherheit der ePA durch die Einbeziehung externer Experten und Sicherheitsforscher weiter zu erhöhen. Ein Bug-Bounty-Programm wurde gestartet, um potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren. Trotz dieser Bemühungen bleibt die Frage offen, ob die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, um gezielte Angriffe abzuwehren. Die Diskussion um die ePA zeigt, wie wichtig es ist, Sicherheitsaspekte bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ernst zu nehmen.
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