BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein Berliner Schüler muss nach einem Hackerangriff auf die Daten eines Gymnasiums die Schule verlassen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Maßnahme als verhältnismäßig bestätigt.



Ein Oberstufenschüler eines Berliner Gymnasiums hat mit zwei Mitschülern einen Schulrechner manipuliert, um das Administratoren-Passwort zu erlangen. Mit diesem Zugang installierten sie einen sogenannten “Keylogger”, der sämtliche eingegebenen Passwörter protokollierte. Diese Vorgehensweise ermöglichte den Schülern den Zugriff auf sensible Informationen, darunter organisatorische Daten der Schulleitung und Inhalte des geschützten Lehrerkanals.

Nachdem der Angriff aufgedeckt wurde, entschied die Senatsbildungsverwaltung, den Schüler von der Schule zu verweisen. Trotz seiner bevorstehenden Abiturprüfungen hielt das Verwaltungsgericht Berlin diese Maßnahme für gerechtfertigt. Laut den Richtern zeigte der Schüler keinerlei Einsicht und trug somit zu einer Entscheidung zugunsten der schwersten Ordnungsmaßnahme des Berliner Schulgesetzes bei.

Das Gericht betonte die Schwere des Vergehens sowie die Notwendigkeit, die IT-Sicherheit und die Integrität des Schulbetriebs zu schützen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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Schüler nach Hacker-Angriff vom Gymnasium verwiesen: Verwaltungsgericht entscheidet
Schüler nach Hacker-Angriff vom Gymnasium verwiesen: Verwaltungsgericht entscheidet (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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