MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video hat zu einer massiven Sammelklage geführt, die von über 80.000 Verbrauchern unterstützt wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung für die unerwarteten Änderungen im Streaming-Service.
Die jüngste Entscheidung von Amazon, Werbung in sein Prime Video-Angebot zu integrieren, hat zu erheblichem Unmut unter den Nutzern geführt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage initiiert, die bereits von über 82.000 Verbrauchern unterstützt wird. Diese fordern eine Rückerstattung der zusätzlichen Gebühren, die durch die Einführung der Werbung entstanden sind.
Amazon hatte im Februar 2024 begonnen, Werbung in einem begrenzten Umfang in Filmen und Serien zu schalten. Nutzer, die weiterhin werbefrei streamen möchten, müssen ein zusätzliches Abonnement für 2,99 Euro pro Monat abschließen. Diese Änderung wird von Verbraucherschützern als wesentliche Vertragsänderung angesehen, die ohne Zustimmung der Verbraucher nicht zulässig sei.
Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass solche einseitigen Änderungen gegen das Verbraucherrecht verstoßen. Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, betont, dass viele Kunden nicht bereit sind, diese Anpassungen widerstandslos hinzunehmen. Die hohe Beteiligung an der Klage zeigt, dass viele Verbraucher ihre Rechte durchsetzen möchten.
Die Klage könnte sich über mehrere Jahre hinziehen, doch die Verbraucherzentrale ist entschlossen, Amazon einen Denkzettel zu verpassen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten die betroffenen Nutzer eine Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat erhalten, was sich auf 35,88 Euro pro Jahr summiert.
Interessierte Verbraucher können sich weiterhin der Klage anschließen, indem sie sich im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Die Anmeldung ist bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Diese Entwicklung wirft ein Schlaglicht auf die Praktiken von Streaming-Diensten und deren Umgang mit Vertragsänderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen auf die Branche auswirken werden und ob andere Anbieter ähnliche Schritte unternehmen werden.
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