BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Im Rechtsstreit um den Zugang zu Daten des Kurznachrichtendienstes X, ehemals Twitter, hat das Landgericht Berlin eine unerwartete Entscheidung getroffen. Der zuständige Richter wurde aufgrund möglicher Befangenheit aus dem Verfahren abgezogen.

Das Verfahren um den Zugang zu Daten von X, ehemals Twitter, hat eine überraschende Wendung genommen. Das Landgericht Berlin hat den Richter, der ursprünglich für das Verfahren zuständig war, aufgrund möglicher Befangenheit abgezogen. Diese Entscheidung fiel, nachdem bekannt wurde, dass der Richter in der Vergangenheit für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) tätig war, eine der klagenden Parteien. Die GFF hatte gemeinsam mit Democracy Reporting International (DRI) eine einstweilige Verfügung erwirkt, die X verpflichtet, den Organisationen einen uneingeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten der Plattform zu gewähren.

Der Hintergrund dieser rechtlichen Auseinandersetzung ist der europäische Digital Services Act (DSA), der sehr großen Online-Plattformen wie X vorschreibt, einen API-Zugang zu Daten für Forschungszwecke bereitzustellen. Die EU-Kommission hat Ende 2023 ein Verfahren gegen X eingeleitet, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen. Der DSA zielt darauf ab, Transparenz und Verantwortlichkeit im digitalen Raum zu erhöhen, indem er Plattformen verpflichtet, ihre Daten für wissenschaftliche Untersuchungen zugänglich zu machen.

X hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf Ablehnung des Richters gestellt. Die Kammer des Landgerichts Berlin hat diesem Antrag stattgegeben, da die Möglichkeit einer Befangenheit bestand. Der Richter hatte Anfang 2023 als Rechtsreferendar für die GFF gearbeitet, was die Sorge um seine Unvoreingenommenheit begründete. Trotz des Wechsels bleibt der ursprüngliche Beschluss vorerst bestehen, und der Widerspruch von X wird nun unter der Leitung eines anderen Richters verhandelt.

Die GFF betonte, dass der Richter während seiner Tätigkeit bei ihnen nicht mit dem Digital Services Act oder der Klage gegen X befasst war. Dennoch könnte der Wechsel des Richters Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben. Die GFF und die Anwälte von DRI waren vor der Entscheidung über die einstweilige Verfügung nicht darüber informiert, dass der Fall einem ehemaligen Referendar der GFF zugewiesen wurde.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin wirft Fragen über die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit von Richtern in Verfahren auf, die von öffentlichem Interesse sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Richterwechsel auf das Verfahren auswirken wird und ob die Entscheidung des Gerichts Bestand haben wird. Die nächste Anhörung ist für den 27. Februar angesetzt, bei der der Widerspruch von X erneut geprüft wird.

Die GFF, eine Bürgerrechtsorganisation, wurde 2015 gegründet und setzt sich für die Wahrung der Grundrechte ein. Ihr Mitbegründer, Ulf Buermeyer, war bis 2024 als Richter am Landgericht Berlin tätig, bevor er sich vollständig seiner Arbeit bei der GFF widmete. Die Organisation ist bekannt für ihre engagierte Arbeit im Bereich der Bürgerrechte und Datenschutzfragen.

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Richterwechsel im Verfahren um Datenzugang bei X
Richterwechsel im Verfahren um Datenzugang bei X (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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