MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Integration der Mediatheken von ARD und ZDF in den Streamingdienst Joyn hat zu einem rechtlichen Konflikt geführt. Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen ihre Inhalte unrechtmäßig auf der Plattform eingebunden und haben rechtliche Schritte gegen ProSiebenSat.1 eingeleitet.

Die überraschende Integration der Mediatheken von ARD und ZDF in den Streamingdienst Joyn hat für erhebliche Spannungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und ProSiebenSat.1 gesorgt. ARD und ZDF haben rechtliche Schritte eingeleitet, da sie die Einbindung ihrer Inhalte als unzulässig betrachten. Laut ARD wurde eine Testphase, die die Einbettung der ARD-Mediathek auf Joyn vorsieht, nicht vereinbart. Die Integration sei rechtlich unzulässig und widerspreche dem öffentlich-rechtlichen Auftrag.

ProSiebenSat.1 hingegen spricht von einer “Content-Kooperation”, die sich noch in der Testphase befinde. Für die Nutzung der Inhalte sei weder ein Abonnement noch ein Konto bei der Streaming-Plattform erforderlich. Diese Darstellung wird von den öffentlich-rechtlichen Sendern jedoch vehement bestritten. ARD-Vorsitzender Florian Hager bezeichnete das Vorgehen von ProSiebenSat.1 als “modernes Raubrittertum” und eine neue Form der Piraterie, die er sich nicht hätte vorstellen können.

In einer Pressemitteilung Ende Januar hatte ProSiebenSat.1 angekündigt, eine “Content-Kooperation” mit ARD Plus und der WDR mediagroup eingegangen zu sein, um Serien wie “Die Lindenstraße” und “Das Großstadtrevier” auf Joyn zeigen zu können. Offenbar gibt es jedoch Unstimmigkeiten über den Umfang dieser Vereinbarung. ProSiebenSat.1 argumentiert, dass die Einbettung von Mediatheken laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs rechtlich zulässig sei.

Die rechtlichen Schritte von ARD und ZDF werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit der Integration von Inhalten in digitale Plattformen verbunden sind. Während ProSiebenSat.1 auf eine rechtliche Grundlage verweist, sehen die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte und ihren Auftrag gefährdet. Diese Auseinandersetzung könnte weitreichende Konsequenzen für die Art und Weise haben, wie Inhalte in Zukunft auf Streaming-Plattformen bereitgestellt werden.

Der Fall zeigt auch, wie wichtig klare vertragliche Vereinbarungen und rechtliche Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter sind. Die Frage, wie Inhalte rechtmäßig integriert werden können, wird zunehmend komplexer, da sich die Medienlandschaft weiterentwickelt. Die Entscheidung in diesem Fall könnte als Präzedenzfall für zukünftige Streitigkeiten in der Branche dienen.

Insgesamt verdeutlicht der Konflikt zwischen ARD, ZDF und ProSiebenSat.1 die Spannungen, die entstehen können, wenn traditionelle Medienunternehmen und digitale Plattformen aufeinandertreffen. Die rechtlichen und ethischen Fragen, die sich aus solchen Integrationen ergeben, werden die Branche auch in Zukunft beschäftigen.

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Rechtsstreit um Medienbibliotheken: ARD und ZDF gegen Joyn-Integration
Rechtsstreit um Medienbibliotheken: ARD und ZDF gegen Joyn-Integration (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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