MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Integration der Mediatheken von ARD und ZDF in den Streaming-Dienst Joyn durch ProSiebenSat.1 hat zu einem erheblichen Konflikt geführt. Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen darin eine unzulässige Nutzung ihrer Inhalte und haben rechtliche Schritte eingeleitet.

Die überraschende Entscheidung von ProSiebenSat.1, die Mediatheken von ARD und ZDF in ihren Streaming-Dienst Joyn zu integrieren, hat für erhebliche Spannungen gesorgt. ARD und ZDF, die großen öffentlich-rechtlichen Sender Deutschlands, haben sich entschieden, rechtliche Schritte gegen das Medienunternehmen einzuleiten. Diese Entwicklung wurde von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtet und hat in der Medienlandschaft für Aufsehen gesorgt.

Die ARD betonte gegenüber der FAZ, dass eine Testphase, die das Einbinden der ARD Mediathek auf Joyn vorsieht, nicht vereinbart wurde. Man habe der Integration der Inhalte ausdrücklich widersprochen. Laut ARD sei die Einbindung der Mediathek-Inhalte auf Joyn rechtlich unzulässig und nicht im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Auch das ZDF plant rechtliche Schritte gegen ProSiebenSat.1, um die unautorisierte Nutzung ihrer Inhalte zu unterbinden.

ProSiebenSat.1 hingegen spricht von einer „Content-Kooperation“, die sich aktuell noch in der Testphase befinde. Seit der Integration sind die Inhalte von ARD und ZDF auch bei Joyn abrufbar, ohne dass ein Abonnement oder ein Account bei der Streaming-Plattform erforderlich ist. Diese Vorgehensweise wird von den öffentlich-rechtlichen Sendern jedoch scharf kritisiert.

Florian Hager, der ARD-Vorsitzende, bezeichnete das Vorgehen von ProSiebenSat.1 als „modernes Raubrittertum“ und eine neue Form von Piraterie. Die Mediatheken von ARD und ZDF seien kein Selbstbedienungsladen, so Hager. Diese deutlichen Worte unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Situation und die Entschlossenheit der öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Inhalte zu schützen.

In einer Pressemitteilung vom Ende Januar hatte ProSiebenSat.1 erklärt, eine „Inhalte-Kooperation“ mit ARD Plus und der WDR mediagroup geschlossen zu haben, um Serien wie „Die Lindenstraße“ und „Das Großstadtrevier“ auf Joyn zeigen zu können. Über die Tragweite dieser Vereinbarung herrscht jedoch Uneinigkeit zwischen dem Medienunternehmen und den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

ProSiebenSat.1 argumentiert gegenüber dem Medienmagazin DWDL, dass das Embedding der Mediatheken laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs rechtlich zulässig sei. Auf Basis dieser Rechtsinterpretation integriert ProSiebenSat.1 in Österreich auch Inhalte von ORF. Diese rechtliche Auseinandersetzung könnte weitreichende Folgen für die Medienlandschaft in Deutschland haben, insbesondere in Bezug auf die Nutzung und den Schutz von Inhalten im digitalen Zeitalter.

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Rechtsstreit um Joyn: ARD und ZDF gegen ProSiebenSat.1
Rechtsstreit um Joyn: ARD und ZDF gegen ProSiebenSat.1 (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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