MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In Deutschland sind die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern während eines Streiks durch eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen geregelt. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, die Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Gesellschaft im Allgemeinen auszubalancieren, wobei der Streik als legitimes Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen anerkannt wird.
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Die Teilnahme an einem Streik ist für Arbeitnehmer in Deutschland ein grundlegendes Recht, das durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt wird. Dieses Recht erlaubt es den Arbeitnehmern, sich koalitionsgemäß zu betätigen, um ihre Tarifforderungen durchzusetzen. Ein rechtmäßiger Streik muss jedoch von einer Gewerkschaft organisiert und geleitet werden. Streiks, die ohne diese Unterstützung stattfinden, gelten als rechtswidrig und können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bevor ein Streik beginnen kann, muss eine Urabstimmung durchgeführt werden, bei der mindestens 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen müssen. Zudem muss das Ziel des Streiks tariflich regelbar sein, was bedeutet, dass die Forderungen im Rahmen eines Tarifvertrags umsetzbar sein müssen. Streiks, die politische Ziele verfolgen, sind nicht zulässig. Die Friedenspflicht, die einen Zeitraum bezeichnet, in dem auf Streikmaßnahmen verzichtet wird, muss ebenfalls eingehalten werden.
Ein Streik darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht beginnen und muss das letzte Mittel sein, nachdem alle anderen Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die Verhältnismäßigkeit des Streiks ist entscheidend, da er nicht darauf abzielen darf, dem Arbeitgeber unverhältnismäßig großen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Ein Streik, der das Risiko einer Insolvenz des Unternehmens birgt, wäre unverhältnismäßig.
Arbeitnehmer, die an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen, haben während des Streiks keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt. Gewerkschaftsmitglieder können jedoch Streikunterstützung in Form von Streikgeld erhalten. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten während des Streiks keine finanzielle Unterstützung. Eine Kündigung allein wegen der Streikbeteiligung ist bei einem rechtmäßigen Streik ausgeschlossen, jedoch können Kündigungen aus anderen Gründen erfolgen.
Die Nebenpflichten des Arbeitsvertrags, wie Loyalitätspflicht und Verschwiegenheitspflicht, bleiben auch während eines Streiks bestehen. Arbeitnehmer dürfen keine vertraulichen Informationen preisgeben oder das Unternehmen in ungerechtfertigter Weise schlecht darstellen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer, die nicht streiken wollen, das Recht haben, ihrer Arbeit nachzugehen, und dass Streikposten die Entscheidung anderer respektieren.
Während eines Streiks werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, was zur Folge hat, dass Streikende keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Urlaub kann nur genommen werden, wenn er bereits zuvor beantragt wurde. Die durch die Berufsgenossenschaft gewährte Unfallversicherung entfällt während eines Streiks, was bedeutet, dass Wegeunfälle nicht versichert sind.
Abschließend ist zu erwähnen, dass das Recht auf Streik auch mit der Pflicht einhergeht, nach Beendigung des Streiks wieder zur Arbeit zurückzukehren. Verweigern Arbeitnehmer die Rückkehr zur Arbeit, kann dies als Arbeitsverweigerung gewertet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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