MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Wechsel zu einem neuen Mobilfunkanbieter sollte eigentlich das Ende einer alten Geschäftsbeziehung markieren. Doch im Fall von O2 zeigt sich, dass dies nicht immer reibungslos verläuft.
Der Wechsel zu einem neuen Mobilfunkanbieter ist für viele Kunden ein Schritt, um bessere Konditionen oder einen besseren Service zu erhalten. Doch was passiert, wenn der alte Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert? Genau das erlebten Hagen M. und seine Frau, die nach einem Wechsel zu einem neuen Anbieter weiterhin mit Abbuchungen von O2 konfrontiert wurden.
Die Geschichte begann im September, als das Ehepaar beschloss, zu einem anderen Anbieter zu wechseln und alle ihre Rufnummern mitzunehmen. Hagen M. kündigte über die O2-App, doch die Kündigung wurde nicht akzeptiert, da sie nicht vom Vertragsinhaber stammte. Seine Frau reichte daraufhin die Kündigung schriftlich ein, erhielt jedoch weiterhin Rechnungen.
Obwohl O2 die Kündigung schließlich bestätigte und das Vertragsende auf den 11. Oktober festlegte, wurden weiterhin Beträge vom Konto der Familie abgebucht. Die M.s reklamierten mehrfach, doch O2 bestand darauf, dass keine Kündigung vorliege. Erst nach mehreren Briefen und der Einschaltung der Bundesnetzagentur sowie des Bundesdatenschutzbeauftragten erhielt das Ehepaar eine verspätete Datenschutzauskunft.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Kündigungen alle Vertragsnummern und Rufnummern genau anzugeben. Zudem sollten Kunden das Lastschriftmandat widerrufen und unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen. O2 argumentierte, dass die Kündigung nur für einen alten Vertrag von 2017 gegolten habe, obwohl alle Rufnummern bereits im September übertragen wurden.
Die Bundesnetzagentur wurde eingeschaltet, um den Fall zu prüfen, da der Providerwechsel durch O2 erschwert wurde. Die M.s hoffen nun auf Unterstützung, um die unberechtigt abgebuchten Beträge zurückzuerhalten. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, die Kunden bei der Kündigung von Verträgen mit großen Telekommunikationsanbietern erleben können.
Für Verbraucher ist es ratsam, bei der Kündigung von Verträgen alle relevanten Informationen bereitzustellen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen, wenn der Anbieter nicht kooperiert. Der Fall von Hagen M. und seiner Frau ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, hartnäckig zu bleiben und alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
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