BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Union hat mit der NIS2-Richtlinie neue Maßstäbe für die Cybersicherheit gesetzt, die insbesondere die Schulung von Führungskräften in den Mittelpunkt rücken.
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Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union, die im Jahr 2022 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der gesamten EU zu stärken. Ein zentraler Aspekt dieser Richtlinie ist die Schulungspflicht für Führungskräfte in wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen. Diese Schulungen sollen sicherstellen, dass Führungskräfte über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Risiken in der IT-Sicherheit zu erkennen und zu bewerten.
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht ist für die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 vorgesehen. In Deutschland wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf, das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), vorgelegt. Dieser Entwurf wurde jedoch aufgrund politischer Unstimmigkeiten nicht verabschiedet. Dennoch bleibt die Verpflichtung bestehen, die Grundsätze der NIS2-Richtlinie umzusetzen.
Besonders betroffen sind kritische Infrastrukturen sowie Einrichtungen aus den Bereichen digitale Infrastruktur, Energie, Transport, Finanzwesen, Gesundheit und weitere. Diese Einrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre Führungskräfte regelmäßig geschult werden, um ein effektives Risikomanagement zu gewährleisten. Die Schulungen sollen alle drei Jahre stattfinden und einen Umfang von vier Stunden haben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Schulungen ist das Risikomanagement in der Informationssicherheit. Führungskräfte sollen lernen, IT-Sicherheitsrisiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Dies umfasst auch die Behandlung und Überwachung von Risiken. Ziel ist es, ein methodisches Wissen zu vermitteln, das es den Führungskräften ermöglicht, Risiken angemessen zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Auch in der Bundesverwaltung sind Führungskräfte verpflichtet, an solchen Schulungen teilzunehmen. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Schulungen liegt bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesinnenministerium. Diese Institution ist für die inhaltliche Ausarbeitung und Bereitstellung der Schulungsangebote verantwortlich.
Solange die deutsche Umsetzung der NIS2-Richtlinie noch nicht rechtlich bindend ist, liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, selbst zu entscheiden, wann und wie sie die Vorgaben umsetzen. Angesichts der zunehmenden Bedrohungen im Cyberraum und der damit verbundenen finanziellen Schäden ist es jedoch ratsam, proaktiv zu handeln und die Cybersicherheit zu stärken.
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