KASSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Zehntausende Verbraucher haben sich einer Sammelklage gegen Vodafone angeschlossen, nachdem der Dienstleister die Preise für Internet- und Festnetzdienste ohne rechtliche Grundlage erhöht haben soll.
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Ein neues Bundesgesetz macht es Verbrauchern nun leichter, gemeinsam gegen Unternehmen vorzugehen. Dies hat bereits zu einer beträchtlichen Beteiligung an der Sammelklage gegen Vodafone geführt, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrebt wird. Die Klage wurde im Herbst 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Der Vorwurf: Vodafone habe seine Preise für laufende Verträge unrechtmäßig erhöht, was rund 10 Millionen Kunden betrifft, die nun monatlich fünf Euro mehr zahlen müssen.
Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, sich über das Bundesamt für Justiz am Verfahren zu beteiligen. Innerhalb einer Woche nach Öffnung des Klageregisters haben sich bereits 40.445 Verbraucher eingetragen. Diese Anzahl könnte weiter ansteigen, da die Eintragung noch möglich ist.
Die Sammelklage basiert auf einem neuen Bundesgesetz, das seit Oktober 2023 in Kraft ist. Dies ermöglicht es Verbänden wie dem vzbv, im Namen vieler Betroffener direkte Ansprüche gegen Unternehmen geltend zu machen, ohne dass jeder einzelne Verbraucher klagen muss. Im Erfolgsfall könnten die Betroffenen direkt Schadensersatz oder Rückerstattungen erhalten.
Vodafone selbst bestreitet die Unrechtmäßigkeit der Preisanhebungen und führt gestiegene Betriebskosten als Grund an. Der Ausgang der Klage könnte wegweisend für die Anwendung des neuen Sammelklagerechts in Deutschland sein.
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Finanzberatung dar und sind nicht als solche gedacht. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen nur zu Informationszwecken. Wenn Sie Finanzberatung für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Finanzberater einholen. IT BOLTWISE® schließt jegliche Regressansprüche aus.
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