MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einer Zeit, in der Cyberbedrohungen für medizinische Einrichtungen zunehmen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht, die speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen zugeschnitten ist.

Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche Risiken mit sich. Besonders kleinere Arztpraxen sehen sich immer häufiger mit Cyberbedrohungen konfrontiert, die nicht nur den Betrieb stören, sondern auch die Sicherheit sensibler Patientendaten gefährden können. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine neue IT-Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht, die ab dem 1. April 2025 gilt.

Diese Richtlinie ist Teil einer umfassenderen gesetzlichen Initiative, die bereits 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, die IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Die KBV-Richtlinie konkretisiert die Anforderungen und bietet einen klaren Rahmen, der sich an der Größe der jeweiligen Praxis orientiert. Während alle Praxen die Basisanforderungen einhalten müssen, gelten für größere Einrichtungen zusätzliche Regelungen.

Ein zentraler Aspekt der neuen Richtlinie ist der verstärkte Fokus auf den Sicherheitsfaktor „Mensch“. Die Praxisleitung wird in die Pflicht genommen, das Bewusstsein für IT-Sicherheit zu schärfen und entsprechende Schulungsmaßnahmen zu unterstützen. Dies umfasst nicht nur die Sensibilisierung der Mitarbeitenden, sondern auch die Schulung in spezifischen Informationssicherheitsthemen. Die Richtlinie empfiehlt zudem, dass auch die Führungsebene sich weiterbildet, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nutzung von Cloud-Diensten. Die Richtlinie schreibt vor, dass nur Cloud-Anbieter mit einem C5-Testat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik genutzt werden dürfen. Dies stellt sicher, dass Gesundheits- und Sozialdaten unter höchsten Sicherheitsstandards verarbeitet werden. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, da die Nutzung von Cloud-Technologien im Gesundheitswesen immer weiter zunimmt.

Obwohl die Richtlinie selbst keine direkten Sanktionen für die Nichteinhaltung vorsieht, besteht ein erhebliches Risiko für Arztpraxen, die die IT-Sicherheit vernachlässigen. Neben der Gefahr von Cyberangriffen drohen auch Sanktionen nach dem Datenschutzrecht, da die Richtlinie den Stand der Technik gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) standardisiert. Ein Verstoß könnte nicht nur zu hohen Bußgeldern führen, sondern auch die Verschwiegenheitspflicht der Praxen gefährden.

Die Einführung dieser Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, nicht nur technische, sondern auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist dies unerlässlich, um das Vertrauen der Patienten zu erhalten und die Integrität der medizinischen Versorgung zu sichern.


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Neue IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen: Ein Schritt in Richtung Cybersicherheit
Neue IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen: Ein Schritt in Richtung Cybersicherheit (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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