BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz bringt tiefgreifende Veränderungen für die Personalabteilungen europäischer Unternehmen mit sich.

Die Einführung der neuen EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die Personalabteilungen in Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Diese bahnbrechende Gesetzgebung setzt strenge Maßstäbe für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen, insbesondere in Bereichen wie Rekrutierung, Leistungsbewertung und Personalmanagement. Unternehmen, die Algorithmen zur Auswahl von Bewerbungen oder zur automatisierten Analyse von Produktivitätsdaten einsetzen, müssen nun hohe Standards in Bezug auf Transparenz, Nichtdiskriminierung und Rechenschaftspflicht erfüllen.

Die Verordnung klassifiziert KI-Systeme, die Entscheidungen mit direktem Einfluss auf das Leben von Menschen treffen, als „hochrisikoreich“. Dies bedeutet, dass die bisherige Praxis, Algorithmen als Werkzeuge zur Prozessoptimierung zu betrachten, einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird. Die Opazität der Algorithmen, die früher toleriert wurde, stellt nun ein rechtliches Hindernis dar. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Tools keine Vorurteile reproduzieren oder verstärken, ein Problem, das in der Vergangenheit häufig bei auf historischen Daten trainierten KI-Systemen auftrat.

Für die Personalabteilungen bedeutet dies eine tiefgreifende Veränderung des Paradigmas. KI-Systeme müssen auditierbar, erklärbar und vor allem fair sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Einsatz von KI in Entscheidungsprozessen offenzulegen und den betroffenen Mitarbeitern die Möglichkeit zur Anfechtung und menschlichen Überprüfung zu geben. Dies stärkt die Rechte der Arbeitnehmer und fördert eine Kultur der algorithmischen Verantwortung.

Unternehmen, die sich nicht an die neuen Anforderungen anpassen, riskieren erhebliche Geldstrafen, die mit denen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vergleichbar sind und Millionen von Euro oder einen erheblichen Prozentsatz des Jahresumsatzes erreichen können. Die Botschaft der neuen Gesetzgebung ist klar: KI ist willkommen, muss jedoch ethisch, sicher und menschenzentriert sein.

Der Sektor der Personalabteilungen, der direkt mit dem beruflichen Leben der Menschen zu tun hat, wird in diesem Prozess besonders genau beobachtet. Organisationen, die die Verordnung als Chance zur Verbesserung und nicht als Hindernis betrachten, werden besser auf die Zukunft vorbereitet sein. Anstatt sich gegen die Veränderung zu wehren, wird den HR-Profis empfohlen, sich weiterzubilden, anzupassen und den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu führen, um nicht in einem neuen regulatorischen Umfeld obsolet zu werden.

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Neue EU-Regulierung stellt KI-Nutzung im Personalwesen auf den Prüfstand
Neue EU-Regulierung stellt KI-Nutzung im Personalwesen auf den Prüfstand (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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