BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Debatte um die Netzneutralität in Deutschland hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat zusammen mit einer renommierten Stanford-Professorin eine Beschwerde gegen die Deutsche Telekom eingereicht. Der Vorwurf: Verletzung der Netzneutralität durch die Schaffung künstlicher Engpässe im Internetverkehr.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat in Zusammenarbeit mit der Stanford-Professorin Barbara van Schewick eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Deutsche Telekom eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass die Telekom durch die Schaffung künstlicher Engpässe und den Verkauf von Überholspuren für finanzstarke Dienste die Netzneutralität verletzt. Diese Praktiken ermöglichen es großen Unternehmen, den Datenstau zu umgehen, was laut van Schewick einem Frontalangriff auf das offene Internet gleichkommt.
Der Hintergrund dieser Auseinandersetzung liegt in der Beendigung der direkten Interconnect-Partnerschaft zwischen Meta und der Telekom im September 2024. Meta hatte zuvor eine Vereinbarung über IP-Transit mit der Telekom, die jedoch aufgrund von Preisverhandlungen beendet wurde. Meta wollte einen Preisnachlass von bis zu 40 Prozent, während die Telekom maximal 16 Prozent anbot. Nach der Beendigung der Vereinbarung setzte Meta auf ein abrechnungsfreies Peering, was zu einem Rechtsstreit führte, den die Telekom gewann.
Die Verbraucherzentrale und andere Organisationen wie Epicenter.works haben seit Januar 2025 Hunderte von Kundenbeschwerden über langsame Internetverbindungen gesammelt. Diese Beschwerden sollen belegen, dass die Telekom durch unzureichendes Peering oder Interconnect die Netzneutralität verletzt. Die Bundesnetzagentur wird nun aufgefordert, diese Vorwürfe zu prüfen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen.
Die Telekom weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, dass die erhobenen Vorwürfe auf rechtlichem und technischem Unverständnis basieren. Die Telekom sei sicher, dass die Bundesnetzagentur keine Verletzung der Netzneutralität feststellen werde. Zudem sei die Anzahl der gesammelten Beschwerden im Vergleich zur Gesamtzahl der Kunden der Telekom vernachlässigbar.
In der Branche wird die Telekom dafür kritisiert, dass sie am DE-CIX, einem der größten Internetknotenpunkte der Welt, kaum aktiv ist. Beim Peering tauschen Internet Service Provider und andere Netzwerke Daten direkt und meist kostenneutral aus. Der DE-CIX-Betreiber sieht in dem Interconnect-Vertrag zwischen Meta und der Telekom jedoch nicht zwangsläufig eine Verletzung der Netzneutralität.
Die Diskussion um die Netzneutralität ist nicht neu, gewinnt jedoch durch den aktuellen Fall an Brisanz. Während die Verbraucherzentrale die Interessen der Verbraucher im Blick hat, scheint es in diesem Fall auch um die wirtschaftlichen Interessen des US-Konzerns Meta zu gehen. Die Frage bleibt, ob die Bundesnetzagentur Maßnahmen gegen die Telekom ergreifen wird und welche Auswirkungen dies auf die Netzneutralität in Deutschland haben könnte.
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