MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung plant nach dem Attentat von Solingen eine erhebliche Erweiterung der Befugnisse für Ermittlungsbehörden im Bereich der Gesichtserkennungstechnologie.



Die deutsche Regierung reagiert auf das Messerattentat von Solingen mit einer Verschärfung des Waffenrechts und plant darüber hinaus die Einführung neuer, umstrittener Maßnahmen zur Gesichtserkennung. Zukünftig sollen Polizeibehörden in der Lage sein, Fotos von Verdächtigen mit allgemein zugänglichen Internetdaten abzugleichen, um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern. Diese Entscheidung wurde am 29. August 2024 vom Innenministerium, Justizministerium und Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam bekannt gegeben.

Ein weiterer Aspekt der neuen Maßnahmen betrifft die Verwendung Künstlicher Intelligenz (KI) zur automatisierten Analyse polizeilicher Daten durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Die KI soll nicht nur zur Datenanalyse eingesetzt, sondern auch für das Testen und Trainieren von Daten für KI-Anwendungen genutzt werden dürfen. Dabei betont die Regierung die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, des europäischen Datenschutzrechts sowie der neuen KI-Verordnung.

Zusätzlich setzt sich die Bundesregierung für eine Verschärfung des Digital Services Act (DSA) auf EU-Ebene ein. Ziel ist es, konkrete Straftatbestände wie die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung explizit zu benennen. Damit soll eine effektivere Bekämpfung strafrechtlich relevanter Inhalte auf Online-Plattformen ermöglicht werden. Bislang bleibt der DSA vage und spricht nur allgemein von illegalen Inhalten, die sich je nach EU-Mitgliedstaat unterscheiden können.

Gegenwärtig sind den Ermittlungsbehörden die Nutzung öffentlich zugänglicher Fotos aus Gesichtsdatenbanken wie Clearview oder Pimeyes nicht gestattet. Ein Journalist konnte die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette mithilfe von Pimeyes aufspüren, während es den Behörden über Jahre hinweg nicht gelang. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Verwendung solcher Datenbanken durch Behörden derzeit unzulässig ist, da diese ohne die Zustimmung der abgebildeten Personen erstellt wurden. Ob die Behörden selbst eine solche Datenbank aufbauen dürfen, bleibt unklar.

In einer detaillierten Analyse (Paywall) argumentieren die Verwaltungsjuristen Mario Martini und Carolin Kemper, dass es den Polizeibehörden nicht gestattet sein sollte, über den Umweg privater Akteure wie Clearview AI auf unzulässige Weise gesammelte Gesichtsbilder zu nutzen. Die daraus resultierenden Datenverarbeitungen wären ebenfalls rechtswidrig.

Die Nutzung biometrischer Daten ist in Deutschland durch Paragraf 48 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) reguliert. Diese erlaubt die Verarbeitung nur dann, wenn sie zur Erfüllung der behördlichen Aufgaben unbedingt erforderlich ist. Zusätzlich enthält der Paragraf spezielle Garantien zum Schutz der Rechte der Betroffenen, wie etwa Anforderungen an die Datensicherheit und Datenschutzkontrolle. Aufgrund dieser Vorgaben sind die bestehenden Gesichtsdatenbanken der deutschen Polizeibehörden erheblich kleiner als die kommerziellen Alternativen.

Berichten zufolge hatten die deutschen Sicherheitsbehörden Anfang 2020 mehr als 5,8 Millionen Gesichtsbilder in ihren Datenbanken. Im Vergleich dazu kündigte Clearview vor zwei Jahren an, „fast jeden auf der Welt“ identifizieren zu wollen.

Die Grünen-Politikerin Anja Hajduk, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, verteidigte die neuen Befugnisse bei der Vorstellung der Pläne. Sie bezeichnete die bisherigen Einschränkungen als „anachronistisch“ und begrüßte die geplanten Regelungen als „wichtig und zeitgemäß“.

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Nach Attentat von Solingen: Regierung will Gesichtserkennung mit Internetfotos zulassen
Nach Attentat von Solingen: Regierung will Gesichtserkennung mit Internetfotos zulassen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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