BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Monopolkommission hat eine klare Empfehlung an die nächste Bundesregierung ausgesprochen: Die vollständige Privatisierung der Deutschen Telekom und der Deutschen Post. Diese Forderung zielt darauf ab, Interessenkonflikte des Bundes zu vermeiden und den Wettbewerb zu stärken.
Die Monopolkommission hat in ihrem jüngsten Bericht an die Bundesregierung eine vollständige Privatisierung der Deutschen Telekom und der Deutschen Post empfohlen. Diese Empfehlung folgt der Überzeugung, dass die Beteiligung des Bundes an diesen Unternehmen zu Interessenkonflikten führt, da der Staat sowohl als Regulierer als auch als Anteilseigner agiert. Diese Doppelrolle könnte die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen behindern.
Der Bund hält derzeit über die staatliche Förderbank KfW 16,5 Prozent der Anteile an der Deutschen Post und 27,8 Prozent an der Deutschen Telekom. Die Monopolkommission argumentiert, dass diese Beteiligungen die Bonität der Unternehmen verbessern und ihnen bessere Refinanzierungskonditionen verschaffen, was den Wettbewerb verzerrt. Eine Beteiligung der öffentlichen Hand sei aus Gründen der Daseinsvorsorge nicht notwendig, so die Experten.
Die Liberalen, insbesondere die FDP, haben in der Vergangenheit wiederholt auf einen Verkauf der staatlichen Anteile gedrängt. FDP-Chef Christian Lindner schlug vor, die Erlöse aus einem solchen Verkauf in einen Investitionsfonds zu leiten, um die Digitalisierung der Infrastruktur und der Bildung zu finanzieren. Auch in den Reihen von CDU/CSU und den Grünen gibt es Unterstützung für diese Idee.
Telekom-Chef Timotheus Höttges äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich eines vollständigen Rückzugs des Bundes. Er warnte, dass unklar sei, wer die Anteile übernehmen würde und ob diese Käufer Interesse an der Infrastruktursicherheit hätten. Zudem sei es fraglich, wie viel die neuen Eigentümer in Deutschland investieren würden.
Der Wettbewerberverband VATM begrüßte die Empfehlung der Monopolkommission ausdrücklich. Der Geschäftsführer Frederic Ufer betonte, dass die Interessenskollision des Staates als Aktionär, Regulierer und Gesetzgeber seit Jahren problematisch sei. Der Gesetzgeber habe jedoch mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes einen wirksamen Schutz vor ausländischen Direktinvestitionen geschaffen.
Darüber hinaus spricht sich die Monopolkommission gegen die Einführung einer Datenmaut aus, wie sie von der früheren EU-Kommission und dem Ministerrat angestrebt wurde. Eine Kostenbeteiligung von Big-Tech-Unternehmen am Netzausbau sei nicht erforderlich. Stattdessen sollten Machtballungen im digitalen Bereich aufgebrochen werden, um Abhängigkeiten von digitalen Gatekeepern zu reduzieren.
Die Kommission betont, dass Deutschland und Europa zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, insbesondere in Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, Quantencomputing und Biotechnologie. Die Kluft zwischen Marktführern und Nachzüglern wachse, was eine “Winner-takes-most”-Struktur fördere. Diese Dynamik erschwere es neuen Wettbewerbern, in den Markt einzutreten.
Abschließend fordert die Monopolkommission stärkere Wettbewerbselemente im Netzausbau, etwa bei der Ladeinfrastruktur und der Wasserstoffwirtschaft. Marktbasierte Vergabeverfahren sollten als Standard etabliert werden, um den Wettbewerb zu fördern und die Energieversorgung zu sichern.
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