SAN FRANCISCO / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem brisanten Rechtsstreit wird Meta vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke für das Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Praktiken großer Technologieunternehmen im Umgang mit geistigem Eigentum.

Die jüngsten Enthüllungen im Fall Kadrey gegen Meta werfen ein kritisches Licht auf die Praktiken des Unternehmens im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten. Laut den Klägern, zu denen prominente Autoren wie Sarah Silverman und Ta-Nehisi Coates gehören, hat Meta-CEO Mark Zuckerberg der Nutzung eines umstrittenen Datensatzes für das Training der Llama-KI-Modelle zugestimmt. Dieser Datensatz, bekannt als LibGen, enthält zahlreiche urheberrechtlich geschützte Werke, die ohne Erlaubnis genutzt wurden.

LibGen, ein sogenannter „Links-Aggregator“, bietet Zugang zu einer Vielzahl von urheberrechtlich geschützten Materialien, darunter Werke von Verlagen wie Cengage Learning und Pearson Education. Diese Plattform wurde bereits mehrfach wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt und zur Schließung verurteilt. Trotz dieser rechtlichen Bedenken entschied sich Meta, LibGen für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden, was intern zu erheblichen Diskussionen führte.

In den neu veröffentlichten Dokumenten wird deutlich, dass innerhalb des Unternehmens Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen bestanden. Mitarbeiter von Meta beschrieben LibGen als einen „Datensatz, von dem wir wissen, dass er piratiert ist“, und warnten davor, dass dessen Nutzung die Verhandlungsposition von Meta gegenüber Regulierungsbehörden schwächen könnte.

Die Entscheidung, LibGen zu nutzen, wurde offenbar nach einer Eskalation an „MZ“ – ein Kürzel, das offensichtlich für Mark Zuckerberg steht – getroffen. Diese Enthüllungen stimmen mit früheren Berichten überein, die darauf hindeuten, dass Meta bei der Datensammlung für seine KI-Modelle Abkürzungen genommen hat. So wurde berichtet, dass Meta in Erwägung zog, den Verlag Simon & Schuster zu kaufen, um an die benötigten Daten zu gelangen.

Zusätzlich zu den Vorwürfen der Urheberrechtsverletzung wird Meta beschuldigt, versucht zu haben, diese Verstöße zu verschleiern. Ein Ingenieur des Unternehmens soll ein Skript entwickelt haben, um urheberrechtliche Informationen aus den genutzten Daten zu entfernen. Diese Maßnahmen könnten darauf abzielen, die Öffentlichkeit und Nutzer der Llama-Modelle über die Herkunft der Daten im Unklaren zu lassen.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Meta und seine KI-Modelle sind noch lange nicht abgeschlossen. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Technologiebranche haben, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für das Training von KI-Modellen. Während Meta auf das Prinzip der „Fair Use“-Doktrin setzt, bleibt abzuwarten, ob diese Argumentation vor Gericht Bestand haben wird.

Die Vorwürfe gegen Meta werfen auch ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, die KI-Modelle entwickeln. Die Balance zwischen der Nutzung vorhandener Daten und dem Schutz geistigen Eigentums ist ein heikles Thema, das in Zukunft noch intensiver diskutiert werden dürfte.

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Meta in der Kritik: Urheberrechtsverletzungen bei KI-Training
Meta in der Kritik: Urheberrechtsverletzungen bei KI-Training (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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