LUXEMBURG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Luxemburg hat mit der Einführung des Blockchain-Gesetzes 4 einen weiteren Schritt zur Förderung der Blockchain-Technologie unternommen. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die Ausgabe digitaler Wertpapiere effizienter und kostengünstiger zu gestalten.
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Luxemburg hat kürzlich das Blockchain-Gesetz 4 verabschiedet, das die Ausgabe digitaler Wertpapiere erleichtern soll. Dieses Gesetz ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die das Land seit 2019 ergriffen hat, um die Blockchain-Technologie zu fördern. Mit diesem Schritt festigt Luxemburg seine Vorreiterrolle innerhalb der Europäischen Union bei der Nutzung von Distributed Ledger Technology (DLT) im Bereich der dematerialisierten Wertpapierausgabe.
Dematerialisierte Wertpapiere existieren ausschließlich elektronisch und werden in einem zentralen Verwahrungssystem gespeichert. Dazu gehören Aktien, Anleihen und börsengehandelte Fonds (ETFs). Das neue Gesetz führt die Rolle eines Kontrollagenten ein, der Ineffizienzen reduzieren und den Prozess der Ausgabe tokenisierter Schulden und Wertpapiere vereinfachen soll.
Vor der Einführung des Kontrollagenten war die Ausgabe von Wertpapieren auf einen zentralen Kontenführer angewiesen, was den Prozess teuer und begrenzt machte. Mit der neuen Regelung können nun Kreditinstitute, Investmentfirmen, Banken und Abwicklungsorganisationen diese Rolle übernehmen. Auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten können diese Funktion ausüben, was den Anwendungsbereich erheblich erweitert.
Ein Kontrollagent wird die Ausgabe tokenisierter Wertpapiere überwachen, die Verwahrungskette dieser Wertpapiere kontrollieren und die Abstimmung zwischen dem Ausgabe- und dem Wertpapierkonto sicherstellen. Dies eliminiert das bisherige Zwei-Schichten-System, bei dem separate Firmen für die Ausgabe und Verwahrung zuständig waren.
Um als Kontrollagent tätig zu werden, müssen Unternehmen die Finanzmarktaufsicht mindestens zwei Monate im Voraus benachrichtigen und alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, wie z.B. Governance, Sicherheit und interne Kontrollen. Diese Vereinfachung der Anforderungen macht es für viele Finanzunternehmen einfacher, sich für diese Rolle zu qualifizieren.
In den letzten Jahren hat Luxemburg seine Finanzgesetze kontinuierlich an die Blockchain-Technologie angepasst. Bereits 2023 wurde das Blockchain-Gesetz III verabschiedet, das die Nutzung elektronischer DLT als Sicherheiten für Finanzinstrumente auf Wertpapierkonten erlaubte.
Mit der zunehmenden Verbreitung der Tokenisierung und den ehrgeizigen Prognosen, dass diese Technologie in den nächsten zehn Jahren bis zu 15 Billionen Dollar freisetzen könnte, positioniert sich Luxemburg vor anderen fortgeschrittenen EU-Volkswirtschaften. Dies könnte das Land zum größten Gewinner in Europa machen, insbesondere da regionale Rahmenwerke wie die Markets in Crypto-Assets (MiCA) die regulatorische Annäherung der EU weiter vereinheitlichen.
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