BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einer überraschenden Wendung hat die EU-Kommission ihre Anordnung zurückgezogen, die Lufthansa dazu verpflichtete, dem Ferienflieger Condor Zugang zu ihren Zubringerflügen nach New York zu gewähren.



Die Entscheidung der EU-Kommission, die Anordnung zur Gewährung von Zubringerflügen für Condor durch die Lufthansa zurückzuziehen, hat in der Luftfahrtbranche für Aufsehen gesorgt. Ursprünglich hatte die Kommission im Januar entschieden, dass Lufthansa ab Juni 2024 Condor wieder Zugang zu ihren Anschlussverbindungen vom und zum Flughafen Frankfurt gewähren müsse. Diese Regelung sollte den Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt-New York sichern, nachdem eine frühere Vereinbarung zwischen den beiden Fluggesellschaften ausgelaufen war.

Die Kommission begründete ihre Kehrtwende damit, dass nicht alle Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfüllt seien. Die Untersuchung konzentrierte sich darauf, ob solche Maßnahmen zum Schutz des Wettbewerbs auf der Transatlantikstrecke erforderlich seien. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, fiel nach einer weiteren Prüfung der Sachlage.

Im Hintergrund steht eine umfassendere Untersuchung der EU-Kommission zu möglichen Wettbewerbsbeschränkungen auf Transatlantikstrecken durch das Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United Airlines und Air Canada. Diese Untersuchung wurde im August eingeleitet und wird fortgesetzt. Die Kommission prüft dabei, ob die Kooperation der drei Fluggesellschaften den Wettbewerb auf diesen Strecken beeinträchtigt.

Die Entscheidung der EU-Kommission könnte weitreichende Auswirkungen auf den Wettbewerb im Luftverkehr haben. Experten sehen in der Rücknahme der Anordnung ein Signal, dass die Kommission möglicherweise eine weniger interventionistische Haltung einnimmt, was die Regulierung von Fluggesellschaftskooperationen betrifft. Dies könnte auch Auswirkungen auf andere laufende Untersuchungen in der Branche haben.

Für Condor bedeutet die Entscheidung, dass sie vorerst keine Unterstützung durch Zubringerflüge der Lufthansa für ihre New York-Verbindungen erwarten kann. Dies könnte die Wettbewerbsfähigkeit von Condor auf der beliebten Transatlantikstrecke beeinträchtigen, da sie auf alternative Lösungen angewiesen ist, um ihre Passagiere nach Frankfurt zu bringen.

Die Lufthansa äußerte sich bislang nicht zu der Entscheidung der EU-Kommission. Branchenbeobachter erwarten jedoch, dass die Fluggesellschaft die Entwicklung genau verfolgen wird, da sie Auswirkungen auf ihre strategische Planung haben könnte. Die Frage, wie sich der Wettbewerb auf den Transatlantikstrecken weiterentwickelt, bleibt offen.

Insgesamt zeigt die Entscheidung der EU-Kommission, dass die Regulierung des Luftverkehrs in Europa weiterhin ein komplexes und dynamisches Feld ist. Die Balance zwischen Wettbewerbsschutz und der Förderung von Kooperationen bleibt eine Herausforderung für die Regulierungsbehörden.

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Lufthansa und Condor: EU-Kommission zieht Anordnung zu Zubringerflügen zurück
Lufthansa und Condor: EU-Kommission zieht Anordnung zu Zubringerflügen zurück (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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