HEILBRONN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem bedeutenden Schritt für den Verbraucherschutz hat sich der Discounter Lidl verpflichtet, seine Preisangaben transparenter zu gestalten. Dies folgt auf eine Einigung mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die vor dem Landgericht Heilbronn erzielt wurde.
Der Discounter Lidl hat sich in einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu verpflichtet, künftig bei allen beworbenen Produkten den Preis für alle Kunden anzugeben. Bisher wurden in Prospekten und auf der Webseite oft nur die rabattierten Preise für Nutzer der Lidl-Plus-App genannt, ohne den regulären Preis zu erwähnen. Diese Praxis führte zu Verwirrung und Unklarheit bei den Verbrauchern.
Der Vergleich, der bereits am 18. März 2025 geschlossen wurde, verpflichtet Lidl dazu, die bisherige Praxis der intransparenten Preisangaben aufzugeben. Sollte Lidl gegen diese Vereinbarung verstoßen, drohen dem Unternehmen Strafzahlungen von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Preisangaben künftig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ein konkreter Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, betraf die Werbung für Premium-Lammlachse der Lidl-Eigenmarke Metzgerfrisch. Hierbei war nicht ersichtlich, welchen Preis Kunden ohne die Nutzung der Lidl-Plus-App zahlen müssten. Zudem fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Grundpreis pro Kilogramm. Diese Art der Preisgestaltung wurde von der Verbraucherzentrale als irreführend kritisiert.
Die Problematik der intransparenten Preisangaben ist nicht auf Lidl beschränkt. Auch der Discounter Penny sieht sich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen Penny ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet, da auch hier oft die Grundpreise fehlen und die Preise ohne App-Nutzung unklar bleiben.
Die Einigung mit Lidl ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz im Einzelhandel. Verbraucher sollen künftig klar erkennen können, welchen Preis sie für ein Produkt zahlen müssen, unabhängig davon, ob sie eine App nutzen oder nicht. Diese Entwicklung wird von Verbraucherschützern als Erfolg gewertet, da sie die Rechte der Verbraucher stärkt und für mehr Klarheit im Handel sorgt.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat zudem beim Oberlandesgericht Stuttgart eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht, da Kunden unzureichend darüber informiert werden, dass die Rabatte bei Lidl Plus nur im Austausch gegen persönliche Daten gewährt werden. Diese rechtlichen Schritte unterstreichen die Bedeutung von Datenschutz und Transparenz im digitalen Zeitalter.
Bereits seit dem 1. April 2025 muss sich Lidl an die Vereinbarung halten und die Preise so angeben, wie es der Vergleich vorsieht. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verbraucher nicht durch unvollständige oder irreführende Preisangaben benachteiligt werden. Die Verbraucherzentrale wird die Einhaltung der Vereinbarung genau beobachten und bei Verstößen entsprechend reagieren.
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