NECKARSULM / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einer wegweisenden Einigung zwischen Lidl und der Verbraucherzentrale wird der Discounter künftig in seiner Werbung mehr Transparenz bei der Preisangabe bieten. Diese Entscheidung folgt auf eine Kontroverse über die Preisgestaltung in der Lidl-Plus-App, die bei Verbrauchern für Verwirrung sorgte.
Die jüngste Einigung zwischen Lidl und der Verbraucherzentrale markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung mehr Preistransparenz im deutschen Einzelhandel. Der Discounter aus Neckarsulm hat sich verpflichtet, in allen gedruckten Werbeprospekten sowohl den Gesamtpreis als auch den Grundpreis für alle Produkte klar und deutlich anzugeben. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet, unabhängig davon, ob sie die Lidl-Plus-App nutzen oder nicht.
Der Auslöser für diese Vereinbarung war ein Streit über die Preisangaben für den „Metzgerfrisch Premium Lammlachs in Gewürzmarinade“. In der Werbung wurde ein Preis von 5,50 Euro genannt, der jedoch nur für Nutzer der Lidl-Plus-App galt. Der reguläre Preis von 7 Euro war lediglich in kleiner Schrift durchgestrichen angegeben, was bei den Verbrauchern für Verwirrung sorgte. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass der tatsächliche Preis ohne App unklar blieb und der Grundpreis nur für den App-Preis angegeben war.
Nachdem ein Kunde sich über diese Praxis beschwert hatte, schritt die Verbraucherzentrale ein und mahnte Lidl wegen der unklaren Preisangaben ab. Lidl weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung abzugeben, woraufhin die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Heilbronn einreichte. Noch vor der mündlichen Verhandlung einigten sich die Parteien auf eine Lösung, die nun für mehr Klarheit sorgen soll.
Die Leiterin der Stabsstelle Recht bei der Verbraucherzentrale, Gabriele Bernhardt, betonte die Wichtigkeit klarer Preisangaben. Verbraucher müssten auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet, unabhängig von der Nutzung einer App. Der durchgestrichene Preis habe lediglich für Verwirrung gesorgt und nicht zur Transparenz beigetragen. Lidl habe mit dieser Art der Werbung die Vorgaben der Preisangabenverordnung missachtet.
Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich, wollte jedoch keine weiteren Kommentare zum Verfahren abgeben. Diese Einigung könnte auch Auswirkungen auf andere Discounter und Supermarktketten haben, gegen die ähnliche Verfahren laufen. Die Verbraucherzentrale setzt sich weiterhin dafür ein, dass Preisangaben eindeutig und für alle Verbraucher verständlich sind.
Die Nutzung von Apps im Einzelhandel gleicht oft einem Tauschhandel: Kunden erhalten exklusive Vorteile, Rabatte und Angebote im Austausch für ihre Daten. Diese Daten helfen den Betreibern, das Kaufverhalten besser zu verstehen und auf individuelle Vorlieben einzugehen. So können Unternehmen in der App gezielt Produkte bewerben und das Kaufverhalten beeinflussen.
Die Einigung zwischen Lidl und der Verbraucherzentrale könnte als Präzedenzfall für andere Handelsketten dienen, die ähnliche Praktiken anwenden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung auf den Wettbewerb im Einzelhandel auswirken wird und ob weitere Unternehmen ihre Preisangaben anpassen werden, um den Anforderungen der Verbraucherzentralen gerecht zu werden.
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