HEERHUGOWAARD / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der dänische Spielzeugriese Lego hat eine Klage gegen ein niederländisches Unternehmen eingereicht, das tonnenschwere Betonblöcke herstellt. Der Grund: Markenrechtsverletzung durch die Verwendung eines Noppensystems, das an Legosteine erinnert.

Der dänische Spielzeughersteller Lego, bekannt für seine ikonischen Bausteine, sieht sich in einem ungewöhnlichen Rechtsstreit verwickelt. Das Unternehmen hat rechtliche Schritte gegen die niederländische Firma BETONBLOCK eingeleitet, die Formen für massive Betonblöcke herstellt. Diese Blöcke, die zur Sicherung von Veranstaltungen gegen Terroranschläge dienen, werden auf der Website von BETONBLOCK als ‘Beton-Legosteine’ beworben, was Lego als Verletzung seiner Markenrechte ansieht.

Das Hauptproblem liegt in der Vermarktung der Betonblöcke, die mit einem Noppensystem ausgestattet sind, das an die bekannten Legosteine erinnert. Lego befürchtet, dass seine Marke dadurch verwässert werden könnte und der Begriff ‘Lego’ zu einem generischen Ausdruck für alles mit Noppen wird. Der Anwalt von Lego, Jeroen Boelens, betont, dass die Verwendung der Marke in diesem Kontext schädlich sei und die Klage dazu dient, die Integrität der Marke zu schützen.

BETONBLOCK hingegen wehrt sich gegen die Vorwürfe. Sander Tacx, Marketingdirektor des Unternehmens, argumentiert, dass es absurd sei, die Betonblöcke mit Legosteinen zu vergleichen, da niemand einem Kind einen 2500 Kilogramm schweren Betonblock schenken würde. Auch der Anwalt von BETONBLOCK, Jesse Hofhuis, weist darauf hin, dass Begriffe wie ‘Beton-Legosteine’ in der Branche seit Jahren üblich seien.

Der Fall wirft ein Licht auf die Herausforderungen, denen Unternehmen gegenüberstehen, wenn es um den Schutz ihrer Marken geht. Während Lego versucht, seine Marke vor Verwässerung zu schützen, argumentiert BETONBLOCK, dass die Verwendung des Begriffs in ihrem Kontext gerechtfertigt sei. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Markenrechte in ähnlichen Fällen durchgesetzt werden.

In der Vergangenheit hat Lego bereits mehrfach erfolgreich gegen Unternehmen geklagt, die seine Markenrechte verletzt haben. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen legitimer Nutzung und Markenverletzung oft verschwimmen können. Experten sind sich uneinig, ob Lego in diesem Fall Erfolg haben wird, da die Betonblöcke in einem völlig anderen Kontext als Spielzeug verwendet werden.

Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur für Lego, sondern auch für andere Unternehmen von Bedeutung sein könnte, die ihre Markenrechte schützen wollen. Sollte Lego gewinnen, könnte dies zu einer strengeren Durchsetzung von Markenrechten führen, während eine Niederlage die Tür für eine breitere Nutzung von markenähnlichen Begriffen öffnen könnte.

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Lego gegen Beton: Ein Markenrechtsstreit der besonderen Art
Lego gegen Beton: Ein Markenrechtsstreit der besonderen Art (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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