MAINZ / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Herausforderungen für Ermittler im Bereich des Kindesmissbrauchs nehmen zu, da die Künstliche Intelligenz immer realistischere Bilder erzeugt, die es schwer machen, zwischen echten und künstlichen Darstellungen zu unterscheiden.
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Die fortschreitende Entwicklung der Künstlichen Intelligenz stellt Ermittler vor neue Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Kindesmissbrauchs. Mario Germano, Präsident des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, betont, dass die Strafverfolgungsbehörden zunehmend Schwierigkeiten haben, zwischen realen und künstlich erzeugten Bildern zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um Ressourcen nicht auf die Suche nach nicht existenten Opfern zu verschwenden.
Die Qualität der KI-generierten Bilder hat sich in den letzten Monaten erheblich verbessert. Sie sind mittlerweile so fotorealistisch, dass selbst erfahrene Ermittler Schwierigkeiten haben, sie von echten Fotos zu unterscheiden. Diese Entwicklung erschwert die Arbeit der Behörden erheblich, da sie nun auch digitale Bildrauschen und andere charakteristische Merkmale von Digitalfotos nachahmen können.
Ein weiteres Problem ist die Nutzung von Fotos echter Kinder, die dann digital manipuliert werden, um Missbrauchsszenarien darzustellen. Eltern, die solche Bilder erstellen, überschreiten zwar nicht die physische Schwelle des Missbrauchs, begehen jedoch einen digitalen Missbrauch, der ebenfalls strafbar ist. Das Verbreiten solcher Inhalte ist ein wachsendes Problem, das die Ermittler vor große Herausforderungen stellt.
Die Zahl der Missbrauchsfälle und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nimmt in Rheinland-Pfalz weiter zu. Im Jahr 2023 wurden rund 2.400 Fälle dokumentiert, was einem Anstieg von 18,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Zunahme ist teilweise auf die vermehrte Nutzung von Social Media zurückzuführen, wo oft unbedacht Bilder verbreitet werden. Seit Sommer 2024 sind solche Fälle jedoch zurückgegangen, da sie nicht mehr zwingend als Straftat eingestuft werden müssen.
Plattformbetreiber sind seit gut einem Jahr verpflichtet, kinderpornografische Inhalte zeitnah den Behörden zu melden. Diese Regelung ist im sogenannten „Digital Service Act“ verankert und zeigt mittlerweile Wirkung. Dennoch sieht Germano die Notwendigkeit, dass das Bundesinnenministerium die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nimmt, um eine zeitnahe Meldung sicherzustellen.
Die fortschreitende Entwicklung der Künstlichen Intelligenz und die damit verbundenen Herausforderungen für die Ermittlungsbehörden zeigen, dass technologische Fortschritte nicht nur positive Auswirkungen haben. Sie erfordern auch eine Anpassung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, um den Schutz von Kindern im digitalen Raum zu gewährleisten.
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