KÖLN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln sorgt für Aufsehen in der Lebensmittelbranche: Die beliebte Dubai-Schokolade darf künftig nur noch dann unter diesem Namen verkauft werden, wenn sie tatsächlich in Dubai hergestellt wurde.



Das Landgericht Köln hat mit einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ ausschließlich für Schokolade verwendet werden darf, die in Dubai produziert wird. Diese Entscheidung fiel nach einer Klage eines Lebensmittelimporteurs, der gegen die irreführende Verwendung des Namens durch verschiedene Einzelhändler vorging. Die Schokolade, die in Deutschland einen regelrechten Hype ausgelöst hatte, wurde von großen Ketten wie Lidl und Aldi beworben, obwohl sie aus der Türkei stammte.

Der Hype um die mit Pistaziencreme und Engelshaar gefüllte Schokolade begann Ende 2024 und führte zu einem Ansturm auf die Produkte in Supermärkten und auf Weihnachtsmärkten. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für die Vermarktung solcher Produkte haben, da sie die Bedeutung geografischer Herkunftsangaben unterstreicht. Die Richter betonten, dass der Name „Dubai“ eine Herkunftsangabe darstellt, die den Verbraucher über die tatsächliche Herkunft der Ware informieren soll.

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Annahme, dass ein Großteil der Verbraucher davon ausgeht, dass die Schokolade aufgrund ihrer Bezeichnung tatsächlich aus Dubai stammt. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Schokolade mit Exklusivität und Hochpreisigkeit in Verbindung gebracht wird, die man mit der Entwicklung in Dubai assoziiert. Die Richter lehnten es ab, den Namen als Gattungsbezeichnung einzustufen, was bedeutet, dass alle Schokoladen, die nicht in Dubai hergestellt werden, den Namen „Dubai-Schokolade“ nicht mehr tragen dürfen.

Einige Unternehmen, wie der Schokoladenhersteller Lindt, haben bereits auf das Urteil reagiert und ihre Produkte umbenannt. Lindt verkauft die Schokolade nun unter dem Namen „Dubai Style“, was laut Gericht zulässig ist, da es keine geografische Herkunft suggeriert. Diese Umbenennung zeigt, wie Unternehmen flexibel auf rechtliche Herausforderungen reagieren müssen, um ihre Produkte weiterhin erfolgreich vermarkten zu können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber als Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in der Lebensmittelbranche dienen. Es verdeutlicht die Wichtigkeit klarer und wahrheitsgemäßer Produktkennzeichnungen, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere Produkte haben, die mit geografischen Bezeichnungen vermarktet werden, ohne tatsächlich aus den angegebenen Regionen zu stammen.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Marketingstrategien überdenken und möglicherweise neue Namen für ihre Produkte finden müssen. Dies könnte auch eine Chance sein, die Markenidentität zu stärken und neue, kreative Wege zu finden, um die Einzigartigkeit ihrer Produkte hervorzuheben, ohne irreführende Angaben zu machen.

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Kölner Gericht entscheidet: Dubai-Schokolade darf nur aus Dubai stammen
Kölner Gericht entscheidet: Dubai-Schokolade darf nur aus Dubai stammen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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