MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass weiße Hacker künftig straffrei bleiben sollen, wenn sie in verantwortlicher Weise Sicherheitslücken in IT-Systemen aufdecken.
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Das Bundesjustizministerium hat am 4. November 2024 einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der weiße Hacker bei der Suche nach Schwachstellen vor strafrechtlicher Verfolgung schützen soll. Diese Maßnahme, die von der Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP) beschlossen wurde, setzt ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um und soll vor allem IT-Sicherheitsforschern mehr Rechtssicherheit bieten.
Der Entwurf ergänzt die bestehenden Paragrafen 202a und 202b des Strafgesetzbuches (StGB), welche das Ausspähen und Abfangen von Daten unter Strafe stellen. Der neue Vorschlag erlaubt es, Zugangssicherungen legal zu umgehen, wenn dies der Feststellung einer Schwachstelle dient und die verantwortlichen Stellen – Betreiber, Dienstleister oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – unverzüglich informiert werden.
Obwohl der Gesetzesentwurf weiße Hacker schützt, sieht er auch höhere Strafen für unzulässiges Hacken vor. So sollen Hacker, die große Vermögensschäden anrichten, aus Gewinnsucht handeln oder kritische Infrastrukturen gefährden, künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können.
Der Hackerparagraf 202c, der das Vorbereiten von Angriffen auf Computersysteme unter Strafe stellt, bleibt jedoch unverändert. Damit bleiben das Herstellen und Verbreiten von sogenannten Hackertools weiterhin legal, solange die Nutzung auf Sicherheitsforschung abzielt und nicht zu kriminellen Zwecken erfolgt.
Mit der Gesetzesänderung soll es IT-Sicherheitsforschern möglich sein, Sicherheitslücken aufzudecken und zu melden, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Der Entwurf wurde am 4. November 2024 an die Länder und relevante Verbände zur Stellungnahme geschickt. Bis zum 13. Dezember 2024 können Interessierte Rückmeldungen geben, bevor die Entscheidung an den Bundestag zur Abstimmung geht.
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