ROM / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die italienische Datenschutzbehörde hat OpenAI, den Entwickler von ChatGPT, mit einer Strafe von 15 Millionen Euro belegt. Dies geschah aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) der Europäischen Union.
Die italienische Datenschutzbehörde hat OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, mit einer Geldstrafe von 15 Millionen Euro belegt. Der Grund dafür liegt in der Art und Weise, wie die Anwendung mit persönlichen Daten umgeht. Diese Entscheidung folgt fast ein Jahr nach der Feststellung der Behörde, dass ChatGPT Nutzerdaten zur Verbesserung seines Dienstes verarbeitet hat, ohne die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) der Europäischen Union zu erfüllen.
Die Behörde kritisierte OpenAI dafür, dass es einen Sicherheitsvorfall im März 2023 nicht gemeldet habe und Nutzerdaten ohne rechtliche Grundlage zur Schulung von ChatGPT verwendet habe. Zudem wurde dem Unternehmen vorgeworfen, gegen das Prinzip der Transparenz und die Informationspflichten gegenüber den Nutzern verstoßen zu haben. Ein weiterer Kritikpunkt war das Fehlen von Mechanismen zur Altersverifikation, was das Risiko birgt, dass Kinder unter 13 Jahren unangemessene Antworten erhalten könnten.
Zusätzlich zur Geldstrafe wurde OpenAI verpflichtet, eine sechsmonatige Kommunikationskampagne in Radio, Fernsehen, Zeitungen und im Internet durchzuführen. Ziel dieser Kampagne ist es, das öffentliche Verständnis darüber zu fördern, wie ChatGPT funktioniert, welche Daten gesammelt werden und welche Rechte Nutzer haben, um der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, diese zu berichtigen oder zu löschen.
Italien war das erste Land, das im März 2023 ein vorübergehendes Verbot von ChatGPT verhängte, um Datenschutzbedenken Rechnung zu tragen. Nach etwa einem Monat wurde der Zugang zu ChatGPT wiederhergestellt, nachdem das Unternehmen die von der Behörde angesprochenen Probleme behoben hatte. OpenAI bezeichnete die Entscheidung als unverhältnismäßig und kündigte an, Berufung einzulegen, da die Strafe fast das Zwanzigfache der in Italien erzielten Einnahmen ausmache.
Die Entscheidung der italienischen Behörde steht im Einklang mit einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB), wonach ein KI-Modell, das personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet, aber vor der Bereitstellung anonymisiert wird, keinen Verstoß gegen die GDPR darstellt. Der Ausschuss betonte, dass die GDPR nicht anwendbar sei, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Modell keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
Der EDPB veröffentlichte zudem Richtlinien zum Umgang mit Datenübertragungen in Länder außerhalb Europas, die bis Januar 2025 zur öffentlichen Konsultation stehen. Diese Richtlinien betonen, dass Urteile oder Entscheidungen von Behörden in Drittländern nicht automatisch in Europa anerkannt oder durchgesetzt werden können.
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