MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Internetzugangsvermittler ohne eigene Netzinfrastruktur nicht verpflichtet sind, den Zugang zu illegalen Glücksspielseiten zu blockieren. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Rückschlag für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GLG) dar, die sich seit Jahren bemüht, den Zugang zu nicht erlaubten Online-Glücksspielen in Deutschland zu unterbinden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass Internetprovider ohne eigene Netzinfrastruktur nicht verpflichtet sind, den Zugang zu illegalen Glücksspielseiten zu sperren. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Rückschlag für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GLG), die versucht hatte, den Zugang zu solchen Seiten zu blockieren. Die GLG hatte im Oktober 2022 einem Internetprovider aufgetragen, Webseiten bestimmter Firmen aus Malta zu sperren, die in Deutschland illegale Glücksspielangebote bereitstellen.

Der betroffene Provider, der als Reseller agiert und keine eigene Netzinfrastruktur besitzt, klagte erfolgreich gegen diese Anordnung. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte bereits im April 2024 zugunsten des Providers entschieden, und das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun dieses Urteil. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung liegt im Glücksspielstaatsvertrag von 2021, der auf die Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes verweist.

Laut Paragraph 8 des Telemediengesetzes sind Diensteanbieter nicht verantwortlich für fremde Informationen, die sie lediglich übermitteln oder zu denen sie den Zugang vermitteln, sofern sie die Übermittlung nicht veranlasst oder den Adressaten der Informationen nicht ausgewählt haben. Diese Haftungsfreistellung gilt auch, wenn die Anbieter die übermittelten Daten nicht ausgewählt oder verändert haben. Obwohl das Telemediengesetz seit Mai 2024 nicht mehr in Kraft ist, bleibt seine frühere Fassung weiterhin anwendbar, da der Glücksspielstaatsvertrag auf diese verweist.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung von Online-Glücksspielen in Deutschland. Sie verdeutlicht die Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten der GLG, gegen illegale Glücksspielangebote im Internet vorzugehen. Die Glücksspielbehörde hatte versucht, Zugangsanbieter mit Bußgeldern zu drohen, um die Sperrung der Seiten zu erzwingen, doch diese Strategie ist nun gescheitert.

Für die Zukunft bedeutet dies, dass die GLG alternative Ansätze entwickeln muss, um den Zugang zu illegalen Glücksspielseiten zu unterbinden. Dies könnte die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden oder die Entwicklung neuer technischer Lösungen umfassen. Die Entscheidung zeigt auch die Notwendigkeit einer klaren und kohärenten Gesetzgebung, die den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht wird.

Insgesamt stellt das Urteil einen wichtigen Präzedenzfall dar, der die Rolle von Internetprovidern im Kampf gegen illegale Online-Inhalte neu definiert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich weiterentwickeln werden und welche Maßnahmen die GLG ergreifen wird, um ihre Ziele zu erreichen.

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Internetprovider müssen Glücksspielseiten nicht sperren
Internetprovider müssen Glücksspielseiten nicht sperren (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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