Hut 8 wehrt sich gegen Aktionärsklage nach Short-Seller-Bericht - IT BOLTWISE® x Artificial Intelligence

NEW YORK / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bitcoin-Mining-Riese Hut 8 Corp. sieht sich mit einer Aktionärsklage konfrontiert, die auf einen Bericht eines Short-Sellers zurückgeht. Das Unternehmen hat nun einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt.



Hut 8 Corp., ein führendes Unternehmen im Bereich des Bitcoin-Minings, hat kürzlich einen Antrag bei einem New Yorker Bundesgericht eingereicht, um eine Sammelklage von Aktionären abzuweisen. Diese Klage wurde durch einen Bericht des Short-Sellers J Capital Research ausgelöst, der behauptet, Hut 8 habe für ein Unternehmen mit erheblichen betrieblichen Problemen überbezahlt. Der Bericht, der im Januar veröffentlicht wurde, warf Hut 8 vor, die Rentabilität seiner Übernahme von US Bitcoin Corp. (USBTC) übertrieben und betriebliche Probleme in einer texanischen Anlage verschwiegen zu haben. Nach der Veröffentlichung des Berichts fiel der Aktienkurs von Hut 8 um 23 %, was im März zu mehreren Aktionärsklagen führte. Diese Klagen wurden von Einzelpersonen eingereicht, die Verluste erlitten hatten, sowie von anderen, die behaupteten, dass alle Aktionäre, die während des fraglichen Zeitraums Hut 8-Aktien gekauft hatten, Anspruch auf Entschädigung hätten. Hut 8 argumentiert, dass der Aktienkurs sich vollständig erholt habe und seit dem Bericht von J Capital um etwa 300 % gestiegen sei. Das Unternehmen betont, dass viele seiner zukunftsgerichteten öffentlichen Aussagen durch sogenannte ‚Safe Harbor‘-Bestimmungen geschützt seien und dass Warnungen über die begrenzte Betriebsgeschichte von USBTC bereits offengelegt worden seien. USBTC hielt eine 50%ige Beteiligung an einem Joint-Venture-Bitcoin-Mining-Anlage in Texas, die im November 2023 durch eine Fusion von Hut 8 übernommen wurde. Hut 8 erklärte, dass die Klage nicht beweisen könne, dass die angeblichen Falschdarstellungen zum Zeitpunkt ihrer Abgabe falsch waren oder dass die Investoren tatsächlich geschädigt wurden. Das Unternehmen schloss mit der Forderung, die Aktionärsklage ‚in ihrer Gesamtheit und mit Vorurteilen‘ abzuweisen. Der Aktienkurs von Hut 8 (HUT) schloss am 3. Dezember mit einem Minus von 3,6 % bei 25,06 USD, erholte sich jedoch im nachbörslichen Handel leicht um 0,5 %. Die Aktie des Bitcoin-Miners ist in diesem Jahr bisher um fast 99 % gestiegen und hat seit einem Tiefstand von 6,33 USD im Januar um 296 % zugelegt.

Hut 8 wehrt sich gegen Aktionärsklage nach Short-Seller-Bericht
Hut 8 wehrt sich gegen Aktionärsklage nach Short-Seller-Bericht (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein.



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